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Zahnarztbesuch in Zeiten von Corona

Was Sie jetzt unbedingt wissen sollten

Das Corona-Virus hat unsere Welt innerhalb kurzer Zeit komplett auf den Kopf gestellt. Dinge, die für uns völlig selbstverständlich waren, müssen nun aus einem völlig anderen Blickwinkel betrachtet werden. Das gilt auch für den routinemäßigen Zahnarztbesuch. Schließlich gibt es kaum einen Ort, an dem sich zwei Menschen so nahe kommen.

Entsprechend hoch ist die Gefahr für die Ausbreitung des Corona-Virus – oder doch nicht? Erfahren Sie, wie hoch das Ansteckungsrisiko wirklich ist, welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden und warum Sie Routine-Untersuchungen nicht verschieben sollten.

Was Sie jetzt unbedingt wissen sollten

Zahnärztliche Behandlungen finden trotz Corona-Krise statt

Während viele körpernahe Dienstleistungen durch das Erreichen bestimmter Inzidenzwerte stark eingeschränkt sind, haben Zahnärzte nach wie vor geöffnet. Das ist auch unbedingt notwendig, denn die zahnmedizinische Behandlung ist ebenso wichtig wie die Behandlung von Erkrankungen beim Hausarzt.

Während der Hochphase der Pandemie war der Dienst hier jedoch ebenfalls eingeschränkt. Dabei wurden viele Routinetermine abgesagt oder verschoben – gerade bei Patienten mit bestehenden Atemwegserkrankungen. Der Notdienst war jedoch weiterhin für die Patienten da. Dennoch haben die Zahnarztpraxen seit Frühjahr 2020 einen deutlich Rückgang an Patientenverkehr zu verzeichnen.

Zeitweise lag die Auslastung der Zahnarztpraxen bei lediglich 50 Prozent. Auch nach über einem Jahr der Pandemie verzichten noch immer viele Menschen auf einen Besuch beim Zahnarzt. Häufig aus Angst vor einer Ansteckung. Oft genug ist das Corona-Virus jedoch aber auch nur eine willkommene Ausrede.

Warum sind Patienten so verunsichert?

Ihren Ursprung hat die Verunsicherung sowohl bei Patienten als auch bei Zahnärzten in der Tatsache, dass das Ansteckungsrisiko bei engem Kontakt steigt. Und wo kommen sich schon zwei Menschen so nahe, wie auf dem Behandlungsstuhl? Gestützt wurde die Verunsicherung zeitweise durch Pressemeldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Damals hieß es in einer solchen Pressemitteilung, dass die WHO vor Routinebesuchen beim Zahnarzt warnt, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu beschränken. Dazu gehörten laut Empfehlung neben Routine-Checks auch prophylaktische Behandlungen, Bleachings sowie die professionelle Zahnreinigung. Diese Empfehlung galt damals „bis die Corona-Übertragungsrate ausreichend gesunken“ sei. Genaue Zahlen nannte die WHO jedoch nicht.

Warnungen galten nicht für Deutschland

Besonders problematisch war, dass die Kassenärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) und die Landeszahnärztekammer (LZÄKB) der WHO in eigenen Pressemeldungen widersprachen. Die WHO erklärte daraufhin, dass die Warnung vor nicht zwingend notwendigen Zahnarztbesuchen als globale Warnung gedacht war, nicht aber für Deutschland gelte. Hintergrund für die globale Warnung ist die Tatsache, dass das Ansteckungsrisiko beim Zahnarzt vor allem durch Aerosole besonders hoch sei.

Datenquelle zur Grafik

Hier liegt allerdings der Haken. Die WHO hat sich mit ihrer Warnung an den global eher niedrigen Hygienestandards in der Zahnmedizin orientiert. In Deutschland sind jedoch die Standards beim Zahnarzt auch ohne die zusätzlichen Schutzmaßnahmen infolge der Corona-Pandemie besonders hoch. Dementsprechend besteht hierzulande durch die umgesetzten Schutzmaßnahmen kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.

Maßnahmen, die beim Zahnarzt das Ansteckungsrisiko minimieren

  • Während der Behandlung trägt das Personal eine vollständige Infektionsschutzausrüstung, um die Patienten zu schützen. Diese besteht aus Einwegschutzkleidung, medizinischen Masken (in der Regel mindestens FFP2), Handschuhen sowie einem Augenschutz.
  • Behandlungen werden ausschließlich dann durchgeführt, wenn genügend Schutzausrüstung vorrätig ist.
  • Überall dort, wo es möglich ist, werden die geltenden Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) eingehalten. Das gilt sowohl im Wartezimmer als auch bei der Anmeldung.
  • Die Handhygiene wird in der Zahnmedizin ohnehin bereits großgeschrieben – das hat sich auch in der Corona-Pandemie nicht geändert.
  • Alle Räumlichkeiten und Geräte werden nach strengen Reinigungs- und Desinfektionsvorschriften gesäubert.
  • Um die Konzentration von Aerosolen in der Raumluft zu minimieren, ist regelmäßiges Lüften Pflicht. Häufig sind in den Praxen auch bereits Raumluftfiltergeräte installiert.
  • Die Anzahl der Sitzplätze im Wartezimmer wurde angepasst, um Abstände zu wahren, Kontakte zu vermeiden und die Aerosolkonzentration niedrig zu halten.
  • Zahnärzte und zahnmedizinisches Personal werden regelmäßig auf Covid-19 getestet.
  • Die Terminvergabe erfolgt so, dass keine Warteschlangen entstehen und möglichst wenige Patienten aufeinandertreffen.
  • Patienten, die eine nachgewiesene Corona-Erkrankung haben oder grippeähnliche Symptome aufweisen, müssen der Praxis zunächst fern bleiben. Hier erfolgt zunächst eine telefonische Abklärung.

Besondere Schutzmaßnahmen für Patienten und Praxis-Teams

Egal, ob beim Bohren oder Spülen mit dem Wasserstrahl – bei all diesen Tätigkeiten werden Aerosole in Form feinster Tröpfchen freigesetzt. Auch beim Einsatz anderer zahnärztlicher Instrumente mit hoher Drehzahl sowie bei Ultraschallbehandlungen entstehen diese Aerosole. Stammen letztere von einem infizierten Patienten, sind diese eine Gefahr für das Praxis-Team.

Sofern möglich haben die meisten Zahnarztpraxen ihre Behandlungspraxen zusätzlich zu den bereits aufgeführten Schutzmaßnahmen angepasst. Das betrifft zum Beispiel die Verwendung langsamerer Bohrer, die weniger Tröpfchen aufwirbeln. Auch werden die meisten Behandlungen anders als im Normalfall nun unter ständigem Absaugen durchgeführt.

Auf Verfahren, die unnötig viele Aerosole produzieren (zum Beispiel Pulverstrahlgeräte) wird verzichtet. Eine weitere wirksame Maßnahme zur Reduktion der potenziellen Viruslast im Mundraum des Patienten ist der Einsatz einer antiviralen Mundspülung vor der eigentlichen Behandlung. Diese kann die Anzahl der Viren beispielsweise von rund einer Million auf unter 10.000 senken.

Somit wird verhindert, dass die Tröpfchen überhaupt den Mundraum der Patienten verlassen können. Unter dem Strich dauert die Behandlung durch solche Maßnahmen zwar länger, wird vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber deutlich sicherer. Davon profitieren im Umkehrschluss wiederum andere Patienten. Unter dem Strich ist ein Zahnarztbesuch also auch in der aktuellen Lage sehr sicher und mit nur einem geringen Ansteckungsrisiko verbunden.

Wann sollte ich einen Zahnarztbesuch verschieben?

Trotz der allgemeinen Entwarnung was Zahnarztbesuche angeht, gibt es Situationen, in denen Sie eine zahnärztliche Behandlung nach Möglichkeit aufschieben sollten (von absoluten Notfällen einmal abgesehen, die eine dringende Behandlung unumgänglich machen). Grundsätzlich gelten aktuell die folgenden vier Punkte als Verschiebe-Kriterium:

  1. Sie zeigen Erkältungssymptome.
  2. Sie leiden unter einer Atemwegserkrankung.
  3. Sie zählen zu einer Risikogruppe mit besonders hohem Risiko.
  4. Sie hatten zuletzt Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall.

Aufschieben oder ab zum Zahnarzt – Was gilt wann?

Haben Sie starke Zahnschmerzen, eine Schwellung, ein Zahntrauma oder Entzündung (evtl. sogar mit Fieber), sollten Sie unbedingt zum Zahnarzt gehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich gerade in einer größeren Behandlung finden, zum Beispiel wenn Sie ein Provisorium tragen, das durch eine endgültige Lösung ersetzt werden soll. Nehmen Sie in diesem Fall telefonisch mit Ihrem Zahnarzt Kontakt auf und besprechen Sie das Weitere.

Auch wenn es mittlerweile wieder möglich ist, alle möglichen Routinebehandlungen durchführen zu lassen, sollten Sie weiterhin dem Rat der Bundesregierung folgen und Kontakte möglichst reduzieren. Gerade rein kosmetische Behandlungen, nicht medizinisch notwendige Zahnreinigungen, Bleachings und Co. sollten Sie daher zunächst auf unbestimmte Zeit verschieben.

Darf ich trotz Ausgangsbeschränkung zum Zahnarzt?

Natürlich dürfen Sie bei einem zahnärztlichen Notfall auch während der allgemeinen Ausgangssperre einen Zahnarzt aufsuchen. Hier gelten selbstverständlich die gleichen Regelungen wie für allgemeine medizinische Notfälle.

Für den Fall einer Kontrolle sollten Sie nur nachweisen können, dass Sie sich auf dem Weg zum Zahnarzt befinden. Rufen Sie daher am besten zuvor beim Zahnarzt bzw. beim Notdienst an, sodass dieser bereits über Ihr Kommen informiert ist.

Warum Sie trotz Corona nicht auf Vorsorgebehandlungen verzichten sollten

Es besteht ein großer Unterschied zwischen medizinisch überflüssigen Behandlungen und nicht zwingend notwendigen Behandlungen. Während etwa ein Bleaching oder das Aufbringen von Veneers in die Kategorie der rein kosmetischen Behandlungen fällt, gehört der der jährliche Routine-Check zu nicht zwingend notwendigen, aber sinnvollen Maßnahmen.

Zahnärzte empfehlen daher, solche Vorsorgebehandlungen trotz der aktuellen Corona-Lage nicht schleifen zu lassen. Probleme, die frühzeitig entdeckt werden, können auch mit vergleichsweise einfachen Mitteln behandelt werden. Bleibt dagegen eine kleine Karies lange unentdeckt, kann sie sich zu einem Abszess oder eine ausgedehnten Wurzelentzündung auswachsen.

Das zieht im schlimmsten Fall eine langwierige und schmerzhafte Behandlung nach sich. Diese Nachlässigkeit kann unter Umständen auch teuer werden. Ist ein Zahn durch einen massiven Schaden nämlich nicht mehr zu retten, zahlen Patienten die Kosten für einen schönen Ersatz meist aus eigener Tasche.

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