Bei den meisten größeren zahnärztlichen Behandlungen ist es völlig normal, dass zunächst Probleme oder unangenehme Empfindungen auftreten. Das gilt sowohl für Wurzelbehandlungen als auch für den Zahnersatz. Halten Beschwerden jedoch länger an, macht es Sinn, nochmals den Zahnarzt aufzusuchen und dem Problem auf den Grund zu gehen.
In einigen Fällen liegen nämlich Behandlungsfehler vor. Unter einem Behandlungsfehler versteht man allgemein, wenn ein Zahnarzt eine Behandlung nicht gemäß bewährten ärztlichen Behandlungsregeln sowie gesicherten medizinischen Erkenntnissen durchführt. Das betrifft neben der Behandlung selbst aber auch die Aufklärung, die Diagnose und die Nachsorge. Interessant ist hier vor allem, dass ein Behandlungsfehler sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen entstehen kann. Typische Behandlungsfehler im zahnärztlichen Bereich sind:
- Unnötige Behandlungen gesunder Zähne
- Zu kleine / zu große Füllungen
- Fehlerhafte Wurzelbehandlung durch nicht vollständige Füllung
- Mangelhaft angepasste Kronen
- Unnötige Extraktion erhaltungswürdiger Zähne
Allerdings ist nicht gleich jeder therapeutische Misserfolg auch einem Behandlungsfehler gleichzusetzen. Bricht zum Beispiel während der Behandlung ein Instrument ab, handelt es sich nicht um einen Behandlungsfehler. Wird die Zahnwurzel bei einer Wurzelbehandlung hingegen nicht vollständig mit gefüllt, ist ein Behandlungsfehler gegeben.
Das liegt daran, dass viele Behandlungen bekannte Komplikationen und Nebenwirkungen haben, auch wenn die Behandlung selbst absolut korrekt durchgeführt worden ist. In einem solchen Fall können allerdings Ansprüche gegenüber dem Zahnarzt entstehen, sofern sich eine mangelhafte Aufklärung nachweisen lässt.