Pflegekräfte aus dem Ausland für die häusliche Pflege

Alles, was Sie wissen müssen

Das Thema Pflege geht uns alle an. Nicht nur wegen der monatlichen Beiträge zur Pflegeversicherung, sondern auch deshalb, weil wir selbst aus dem nichts heraus durch einen Unfall plötzlich pflegebedürftig werden können.

Aber auch mit der steigenden Lebenserwartung steigt für uns alle das Risiko, selbst einmal auf Hilfe angewiesen zu sein. Doch diese Betreuung kostet gerade hierzulande viel Geld. Speziell dann, wenn eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist. Als Alternative zur Unterbringung in einem stationären Pflegeheim gewinnen ausländische 24-Stunden-Hilfs- und Pflegekräfte zunehmende Beliebtheit.

Doch dabei gilt es einiges zu beachten. Nicht nur was die Kosten betrifft. Es geht auch um arbeitsrechtliche Konsequenzen, verschiedene Beschäftigungsmodelle und natürlich die Vor- und Nachteile. Die wichtigsten Fragen zum Thema Pflegekräfte aus dem Ausland möchten wir im folgenden Beitrag beantworten.

Alles, was Sie wissen müssen

Die alternde Gesellschaft sorgt für Herausforderungen

Noch zu Beginn der 1950er-Jahre lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen hierzulande bei 67,5 Jahren. Seither hat sich das durchschnittlich zu erwartende Lebensalter schrittweise auf 80,7 Jahre erhöht. Das entspricht innerhalb von knapp 70 Jahren einer Steigerung von 13,2 Jahren.

Auch wenn wir immer länger und immer gesünder leben, werden immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig. Das spiegelt sich auch am Bedarf nach Pflegekräften wider, wie der Bericht „Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich“ der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2021 zeigt.

Zahlenquelle

Demnach ist trotz Pflegenotstand die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Krankenpflege- und Altenpflegekräfte in Deutschland zwischen 2016 und 2020 deutlich gestiegen. Allein in der Altenpflege stieg die Zahl von 536.000 (2016) auf 615.000 (2020).

Dabei handelt es sich vornehmlich um Fachkräfte und Pflegeexpert:innen, denn der Anteil der Pflegehelfer:innen stieg lediglich leicht von 45 Prozent auf 48 Prozent. Ein nennenswerter Teil davon stammt aus dem Ausland und kommt etwa bei der 24-Stunden-Pflege zum Einsatz. Aber lohnt sich das wirklich?

Warum überhaupt eine Pflegekraft aus dem Ausland beschäftigen?

Eines ist klar: Die Pflege von pflegebedürftigen Personen ist aufwendig und damit teuer. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Betreuung rund um die Uhr notwendig ist. Einer der Hauptgründe, warum die häusliche Pflege in dieser Form für viele Menschen überhaupt infrage kommt, ist ein Wunsch:

So lange wie möglich in einer vertrauten Umgebung und nicht etwa im Pflegeheim zu wohnen. Um das zu gewährleisten, beschäftigen etliche Pflegebedürftige ausländische Pflegekräfte. Diese Pflege- und Betreuungskräfte stammen in der Regel aus Osteuropa, vor allem aus Polen, Tschechien, Ungarn und dem Baltikum. Diese meist jungen Frauen sind auch als Live-In-Betreuungskräfte bekannt und wohnen direkt in den Haushalten von Senior:innen.

Dort sind sie als Haushalshilfen, Betreuungs- oder Pflegekräfte beschäftigt. Unter dem Strich erfüllt sich so der Wunsch vieler älterer pflegebedürftiger Personen, eine dauerhafte Unterstützung zu erhalten, die etwa Kinder nicht leisten können. Gleichzeitig ist die Beschäftigung im Vergleich zur Beschäftigung einer deutschen Pflege- bzw. Betreuungskraft in der Regel deutlich günstiger.

Merke:

Eine ausländische Betreuungs- bzw. Pflegekraft kann immer dann eine gute Option sein, wenn eine pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden bleiben möchte, dies aber für die Angehörigen organisatorisch und / oder finanziell nicht umsetzbar ist.

Vor- und Nachteile einer ausländischen Pflegekraft

Wie alles hat auch das Beschäftigen einer ausländischen Pflegekraft einige Vor- und Nachteile. Viele davon sind unabhängig von der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr sind sie grundsätzlicher Art. Damit dienen sie bereits früh als Entscheidungshilfe, ob eine ausländische Pflegekraft überhaupt für die Pflege von Angehörigen infrage kommt.

Vorteile ausländischer Pflegekräfte Nachteile ausländischer Pflegekräfte
 

24-Stunden-Betreuung auch in der Nacht

Entlastung im Haushalt

Übernahme pflegerischer Tätigkeiten

Unterstützung bei offiziellen Terminen

Aktivierung durch gemeinsame Unternehmungen

Gesellschaft wirkt Einsamkeit entgegen

Längeres Wohnen in gewohnter Umgebung

Häufig hohes Maß an Empathie durch die Pflegekraft

Steigerung des psychischen und seelischen Wohlbefindens

Geringere Kosten als bei einheimischen Pflege- und Betreuungskräften

 

Das Zusammenleben erfolgt auf engstem Raum.

Eine zunächst fremde Person lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person

Die Suche nach der passenden Kraft bringt einen gewissen Aufwand mit sich

Es kann eine Sprachbarriere geben

Ein vorheriger Vertrauensaufbau ist unbedingt notwendig

Häufig kommt es zu Verständigungsproblemen

Genaues Hinschauen ist erforderlich, um fehlende medizinische Qualifikation zu erkennen

Achtung: Betreuung ist nicht gleich Pflege

Häufig wird einfach von einer ausländischen Pflegekraft gesprochen. An dieser Stelle ist jedoch auch aus der rechtlichen Perspektive Vorsicht geboten. Bei Betreuungskräften und echten Pflegekräften handelt es sich nämlich sowohl in der Tätigkeitspraxis als auch in Sachen Ausbildung, Kompetenz und Bezahlung um zwei verschiedene Paar Schuhe!

Was Pflege- und Betreuungskräfte in der Praxis unterscheidet

Die Qualifikation der ausländischen Kraft entscheidet darüber, welche Tätigkeiten sie ausüben darf! Eine klassische Haushaltshilfe bzw. Betreuungskraft hat keine pflegerische oder medizinische Ausbildung. Sie darf deshalb lediglich Aufgaben aus dem folgenden Spektrum übernehmen:

  • Verrichten pflegerischer Alltagshilfen wie unter anderem Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Körperpflege.
  • Umfangreiche Hilfe oder Übernahme von Haushaltsaufgaben, beispielsweise Kochen, Putzen, Einkaufen und Waschen.
  • Soziale Begleitung und Betreuung im Alltag, die von Spaziergängen über die Begleitung zu Terminen bis hin zum Vorlesen, gemeinsamen Spielen oder sonstigen Unternehmungen reicht.

Für alle Tätigkeiten, die über diese Hilfsleistungen hinausgehen, ist eine einfache Betreuungskraft nicht qualifiziert. In Deutschland dürfen alle Aufgaben der sogenannten Behandlungspflege ausschließlich von fachlich qualifizierten Pflegekräften ausgeführt werden. Ist neben der Betreuung auch eine 24-Stunden-Pflege gewünscht, müssen Sie auf qualifizierte Pflegekräfte zurückgreifen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass diese über eine in Deutschland anerkannte Pflegeausbildung verfügen.

Welche Möglichkeiten bestehen zur Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft?

Grundsätzlich können Sie eine ausländische Kraft auf unterschiedlichen Wegen beschäftigen. Das betrifft sowohl Betreuungs- und Haushaltshilfen als auch fachlich hochqualifizierte Pflegekräfte. In der Praxis sind dabei drei Wege gangbar: Neben dem besonders häufig gewählten „Entsendemodell“ ist auch möglich, das „Arbeitgebermodell“ zu wählen oder gleich auf „selbstständige Kräfte“ zu setzen. Diese Optionen haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile:

  1. Entsendemodell – Die komfortable Lösung
    Das Entsendemodell funktioniert sehr komfortabel und ist aus diesem Grund auch die verbreitetste Form, ausländische Pflegekräfte zu beschäftigen. Dabei gehen Sie als Auftraggeber:in einen Dienstleistungsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen ein.
    Dieses Unternehmen bietet als Dienstleistung die Übermittlung von Betreuungs- und Pflegekräften an. Die Pflege- und Betreuungskräfte sind bei dem entsprechenden Dienstleister als Mitarbeiter:innen angestellt. Er fungiert also als Arbeitgeber für die Betreuungs- und Pflegekräfte, die zu den Pflegebedürftigen entsendet werden.
    Als Kunde des Dienstleistungsunternehmens zahlen die Auftraggeber:innen einen monatlichen Beitrag. Auch in Deutschland gibt es bereits etliche Vermittlungsunternehmen, die mit ausländischen Pflegeunternehmen zusammenarbeiten.
    Pflegekräfte werden von einem Großteil aller Agenturen nur für wenige Monate an einen Haushalt vermittelt – die maximale Beschäftigungsdauer liegt in der Regel bei zwei Jahren. Das hat einerseits den Grund, die Pflegekraft im Privaten nicht zu massiv einzuschränken. Andererseits würde nach zwei Jahren das deutsche Sozialversicherungsrecht gelten.
  2. Selbstständige Kräfte – Flexibles, aber problematisches Prinzip
    Die Alternative zum Engagement einer Agentur ist das Beschäftigen einer selbstständigen Pflege- oder Betreuungskraft. Das ist möglich, da es innerhalb der Europäischen Union eine uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit für Selbstständige gibt. In der Praxis meldet die aus dem Ausland stammende Pflegekraft entweder in ihrem Heimatland (innerhalb der EU) oder in Deutschland ein Gewerbe an und arbeitet fortan auf Rechnung für Pflegebedürftige.
    Basis dafür ist ein Dienstleistungsvertrag, in dem neben dem Tätigkeitsumfang auch die Vergütung sowie die Tätigkeitsdauer vereinbart sind. Das Modell führt zwar zu einem großen Maß an Freiheit, entbindet jedoch nicht von der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Insbesondere die sogenannte Scheinselbstständigkeit ist ein potenzielles Problem.
    Letztere ist nach deutschem Recht verboten und mit hohen Strafen verbunden. Scheinselbstständigkeit liegt immer dann vor, wenn eine vordergründig selbstständige Person entweder den Weisungen eines „Arbeitgebers“ unterworfen oder nur einem Arbeitgeber verpflichtet ist. Das lässt sich nur umgehen, wenn die entsprechende Pflegekraft parallel für mehrere Pflegebedürftige tätig wäre.
  3. Arbeitgebermodell – Sie werden zum Arbeitgeber
    Die dritte Option nennt sich Arbeitgebermodell. Hier werden Sie selbst zum Arbeitgeber. Sie schließen also direkt einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Kraft ab, die fortan bei Ihnen angestellt ist. Diese Lösung ist langfristig orientiert und eine Alternative zur problematischen Beschäftigung von potenziell scheinselbstständigen Kräften.
    Allerdings ist das Arbeitgebermodell anspruchsvoll, da sich Auftraggeber:innen umfassend mit den geltenden Rechten und Pflichten des deutschen Arbeits- und Sozialrechts beschäftigen müssen. Eine juristische Beratung ist hier unbedingt notwendig.
    TIPP: Der beste Ansprechpartner für die Umsetzung des Arbeitgebermodells ist die Agentur für Arbeit.

EXKURS: Auf welche arbeitsrechtlichen Punkte muss ich bei der Beschäftigung achten?

  • Die Arbeitszeit darf dauerhaft acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.
  • In Einzelfällen sind zehn Stunden pro Tag zulässig, sofern innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.
  • Pausen sind Pflicht: Bei einer Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden 30 Minuten. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit 45 Minuten.
  • Nach der Arbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden sichergestellt sein.
  • Laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) besteht ein Anspruch von mindestens 24 Werktagen bezahltem Urlaub.
  • Während der Beschäftigungszeit besteht die volle Versicherungspflicht, was Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angeht.
  • Das Gehalt muss schriftlich fixiert sein und den ortsüblichen Bedingungen entsprechen.
  • Bei einer Anstellung sind Sie verpflichtet, den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen.
  • Auch die tägliche Bereitschaftszeit zählt als Arbeitszeit und ist entsprechend als Bereitschaftszeit zu vergüten.
  • Die Pflege- bzw. Betreuungskraft muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen.

Was kostet die Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft?

Vielen Auftraggeber:innen geht es bei der 24-Stunden-Pflege durch eine ausländische Pflegekraft um Leistbarkeit. Also die Kostenersparnis gegenüber der Beschäftigung einer inländischen Kraft. Damit Sie sich eine Vorstellung von den anfallenden Kosten machen können, wollen wir einmal ein Kostenbeispiel für das am häufigsten gewählte Entsendemodell darstellen.

Die Kosten für das Beschäftigen einer ausländischen Pflegekraft setzen sich aus Lohnkosten sowie den Sachkosten für Kost und Logis zusammen. Hinzu kommen bei der Entsendung über die Agentur neben Fahrtkosten auch noch Vermittlungsgebühren sowie die Marge des Entsendeunternehmens.

Den größten Kostensprung macht das Entsendemodell abhängig davon, ob Sie eine Pflegefachkraft oder nur eine ungelernte Haushaltshilfe beschäftigen möchten. Die lohntechnischen Unterschiede stellen sich wie folgt dar:

  • Ungelernte Kräfte verdienen in der Branche hierzulande seit Herbst 2021 12,00 Euro pro Stunde. Ab 1. April 2022 steigt der Stundensatz auf 12,55 Euro.
  • Eine Pflegekraft, die eine mindestens einjährige fachliche Ausbildung absolviert hat, verdient aktuell 12,50 Euro stündlich. Auch hier steigt der Mindestsatz ab 1. April 2022 – und zwar auf 13,20 Euro.
  • Für Pflegefachkräfte gilt dagegen ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde. Ab dem 1. April 2022 steigt der Verdienst auf 15,40 Euro.

Wohlgemerkt handelt es sich um ausbildungsabhängige Mindeststundensätze. Diese gelten auch für aus dem Ausland stammende Kräfte. Während Sie sich bei der Wahl des Arbeitgebermodells selbst um die Einhaltung kümmern müssen, sind beim Entsendemodell die Vermittler dafür verantwortlich. Grob überschlagen sollten Auftraggeber:innen stutzig werden, wenn das Angebot für die 24-Stunden-Kraft unter 2.000 Euro monatlich liegt. In der Regel wird hier kein Mindestlohn gezahlt!

Finanzierung einer Pflege- und Betreuungskraft aus dem Ausland

Im Vergleich zu einer 24-Stundenpflege bzw. 24-Stundenhaushaltshilfe durch einen deutschen Dienstleister können Auftraggeber:innen eine Menge Geld sparen. Dennoch sind Summen von über 2.000 Euro viel Geld. Da ist die Frage nach der Finanzierung absolut berechtigt. Auch hier hilft die Pflegekasse.

Allerdings ist die Hilfe der Pflegekassen etwas eingeschränkt. So etwa ist es nicht möglich, die Pflegesachleistungen eins zu eins zur Finanzierung von Haushaltshilfen bzw. Pflegekräften aus Osteuropa zu verwenden. Zur Finanzierung steht hier lediglich das Pflegegeld zur Verfügung. Dessen Höhe hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Dieser liegt bei 316 Euro monatlich und steigt in Pflegegrad 5 auf bis zu 901 Euro an.

Beispiel:

Eine pflegebedürftige Person hat einen gesetzlich anerkannten Pflegegrad 3. Damit stehen der Person 545 Euro Pflegegeld sowie 1.363 Euro Pflegesachleistungen pro Monat zu. Für die monatliche Betreuung durch eine Pflegekraft aus dem Ausland werden monatlich 2.200 Euro fällig. Abzüglich des Pflegegelds blieben noch 1.655 Euro.

Steuerliche Entlastung bei der Beschäftigung einer Auslandspflegekraft

Zusätzlich zur Unterstützung durch die Pflegekasse winkt der Fiskus mit Steuererleichterungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Pflegekraft. Diese Kosten können entweder als „außergewöhnliche Belastung“ oder als „haushaltsnahe Dienstleistung“ abgerechnet werden. In der Regel kommt bei diesem Sachverhalt die Geltendmachung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ zur Anwendung.

Von den Vorzügen des Steuerabzugs profitieren allerdings nur diejenigen, die einkommenssteuerpflichtig sind. Jährlich sind 20 Prozent der anfallenden Kosten, jedoch höchstens 4.000 Euro, bei der Steuer absetzbar. Bei jährlichen Kosten von beispielsweise 26.400 Euro ergeben sich 5.280 Euro als anrechnungsfähige Dienstleistung. Davon wiederum können 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

Fazit – Pflegekräfte aus dem Ausland – ja oder nein?

Rein finanziell betrachtet ist das Beschäftigen einer ausländischen Pflege- oder Haushaltskraft für die 24-Stunden-Betreuung eine sehr individuelle Entscheidung. Diese Entscheidung muss unbedingt unter persönlichen, aber auch finanziellen Gesichtspunkten getroffen werden.

Immerhin bleibt ein vergleichsweise hoher Eigenanteil, der durch den Fiskus und die gesetzliche Pflegekasse nur sehr beschränkt übernommen wird. Eine Alternative ist der Einsatz eines klassischen ambulanten Pflegedienstes oder die Unterbringung in einer guten Pflegeeinrichtung.

In diesem Fall liefert beispielsweise eine gute private Pflegezusatzversicherung eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Sie verringert den Eigenanteil für die optimale Unterbringung erheblich. Informieren Sie sich jetzt über die Pflegezusatzversicherungs-Tarife von MAXCARE und sichern Sie sich optimal ab.