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Gehört in jedes Reisegepäck

Auslands­kranken­versicherung

Jetzt abschließen:

  • Stiftung Warentest – SEHR GUT (0,8)
  • Krankenrücktransport inkl. Begleitperson
  • Corona mitversichert
  • 24-Stunden-Assistance
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Single

100%

Erstattung auf:

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen



Für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise.

Kostenbeispiel anzeigen

inkl.

  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice
  • Auch bei Covid-19

ab 20,00€

Jahresbeitrag

Jetzt abschließen

Kostenerstattung aus dem ­ Tarif MAXCARE AuslandsreiseSchutz

Krankentransport ins Krankenhaus im Urlaubsland: 250,00€
Behandlung im Krankenhaus am Urlaubsort, zwei Tage: 2.500,00€
Rücktransport nach Deutschland: 35.000,00€
Eigenanteil: 37.500,00€
Erstattung MAXCARE AuslandsreiseSchutz: 37.750,00€
Ihr verbleibender Eigenanteil: 0,00€
Tarif wählen

Family

100%

Erstattung auf:

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen



Für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise.

Kostenbeispiel anzeigen

inkl.

  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice
  • Auch bei Covid-19

ab 40,00 €

Jahresbeitrag

Jetzt abschließen

Kostenerstattung aus dem ­ Tarif MAXCARE AuslandsreiseSchutz

Krankentransport ins Krankenhaus im Urlaubsland: 250,00€
Behandlung im Krankenhaus am Urlaubsort, zwei Tage: 2.500,00€
Rücktransport nach Deutschland: 35.000,00€
Eigenanteil: 37.750,00€
Erstattung durch MAXCARE AuslandsreiseSchutz: 37.750,00€
Ihr verbleibender Eigentanteil: 0,00€
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Vorteile der MAXCARE Auslands­kranken­versicherung

Gewohnte Top Bewertung

Gewohnte Top Bewertung

Natürlich ist die MAXCARE Auslandskrankenversicherung SEHR GUT (0,8) bei Stiftung Warentest Finanztest 05/2022. Sie schließen eine geprüfte Jahres-Auslandskrankenversicherung ab.

Corona im Ausland mitversichert

Corona im Ausland mitversichert

Die Sorge ist nach der Covid-19 Pandemie groß, im Urlaub an Corona zu erkranken. Wir decken die medizinische Versorgung auch in pandemiebedingten Fällen weltweit ohne länderbezogene Einschränkungen ab. Übrigens auch bei Reisewarnungen.

Sofort geschützt

Sofort geschützt

Schon am Flughafen, aber vor lauter Kofferpacken die Auslandskrankenversicherung vergessen? Kein Problem! Die MAXCARE AKV kann man auch Last Minute – beispielsweise am Flughafen – abschließen, solange man das Land noch nicht verlassen hat und die erste Zahlung sofort durchführt.

Zu den Tarifen
24-Stunden-Hotline

24-Stunden-Hotline

Unsere Kunden haben permanenten Zugriff auf die Auslandsreise-Schutz Assistance. Die hilft genau dort, wofür man im Ernstfall keine Nerven hat: zum Beispiel den passenden Facharzt im Ausland finden oder Krankenrücktransporte organisieren.

Hohe Kosten für Krankenrücktransport inklusive

Hohe Kosten für Krankenrücktransport inklusive

Das eigentliche Risiko ist oft nicht die Spritze beim lokalen Arzt vor Ort, sondern aufwändige Operationen und Behandlungen. Ein Rücktransport nach Deutschland, z.B. weil die Behandlung vor Ort noch teurer oder nicht möglich wäre, ist kaum aus eigener Tasche zu bezahlen. (Krankenrücktransport Beispiel: 40.000€)

Kinderbetreuung und Begleitperson inklusive

Kinderbetreuung und Begleitperson inklusive

Im Versicherungsfall müssen Sie sich um die Kinderbetreuung keine Sorgen machen. Minderjährige Versicherte bekommen die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus oder die Kinderbetreuung auch bei Rückreise erstattet, sofern der versicherte Familienteil durch Krankenhausaufenthalt oder Tod an der Betreuung gehindert ist.

Zu den Tarifen

Ein Rechenbeispiel zur Auslands­kranken­versicherung

Wir ersetzen im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.

  • Ambulante ärztliche Leistungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel
  • Krankenhausaufenthalte
  • Rooming-In
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Krankentransporte
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Rücktransporte aus dem Ausland
  • Leistungen bei Schwangerschaft
  • Kinderbetreuung

Mit MAXCARE

0€

Rücktransport

0€

Behandlung im Urlaubsort

Ohne MAXCARE

35.000€

Rücktransport

2.750€

Behandlung im Urlaubsort

Unsere AKV-Tarife: Single oder Familie


Single

Family

Wer versichert ist
  • Versicherte Person laut Versicherungsschein
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-/Lebenspartner
  • Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) der versicherten Person
  • Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartners
Single
Versicherte Person laut Versicherungsschein

In häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-/Lebenspartner Nicht versichert

Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) der versicherten Person Nicht versichert

Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartners Nicht versichert

Family
Krankenversicherungsschutz im Ausland
i

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

Single

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Family

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise
Ambulante ärztliche Leistungen
i

Erstattet werden ambulante Leistungen von Ärzten, Heilpraktikern, Chirotherapeuen, Osteopathen

Single
Family
Erstattet werden ambulante Leistungen von Ärzten, Heilpraktikern, Chirotherapeuen, Osteopathen
Arznei-, Heil- und Verbandmittel
i

Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie
Single
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen Massagen Medizinische Packungen Inhalationen Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie
Family
Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.
Hilfsmittel
i

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Single
Family
Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.
Krankenhausaufenthalte
i

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.

Single
Family
Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.
Begleitperson im Krankenhaus
i

Rooming-in, sofern die versicherte Person minderjährig ist.

Single
Family
Rooming-in, sofern die versicherte Person minderjährig ist.
Zahnärztliche Leistungen
i

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz.

Single
Family
Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz.
Krankentransporte
i

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Single
Family
Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
i

Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).

Single
Family
Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).
Rücktransport aus dem Ausland
i

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines MAXCARE Auslandsreise-Schutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.

Single
Family
Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines MAXCARE Auslandsreise-Schutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.
Leistungen bei Schwangerschaft
i

Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen sowie Leistungen für das im Ausland frühgeborene Kind.

Single
Family
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen sowie Leistungen für das im Ausland frühgeborene Kind.
Kinderbetreuung
i

Kinderbetreuung minderjähriger Kinder für die Dauer des medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes der erziehungsberechtigten, versicherten Person sowie bei Tod der erziehungsberechtigten, versicherten Person bis zur Rückkehr des minderjährigen Kindes an dessen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Kindern zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.

Single
Family
Kinderbetreuung minderjähriger Kinder für die Dauer des medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes der erziehungsberechtigten, versicherten Person sowie bei Tod der erziehungsberechtigten, versicherten Person bis zur Rückkehr des minderjährigen Kindes an dessen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Kindern zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
24h-Reise-Notrufservice
i

MAXCARE bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.

Single
Family
MAXCARE bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.
Covid-19 Auslandsleistung
i

Leistung auch bei Corona-Erkrankung im Ausland

Single
Family
Leistung auch bei Corona-Erkrankung im Ausland

Ihre Tarifwahl

Jetzt abschließen Single abschließen Family abschließen

Unsere Kunden Fragen uns häufig

Für Personen, die nur ein mal im Jahr verreisen, ist eine Jahres-Auslandskrankenversicherung nicht die optimale Lösung. Schon bei einem weiteren Tagesausflug, z.B. zum Skifahren nach Österreich, ist man mit einer Jahres-Auslandskrankenversicherung besser dran. Wir glauben, dass eine Jahres-Auslandskrankenversicherung langfristig viel Stress vermeidet. Machen Sie mit MAXCARE einen Haken an das Thema!

Grundsätzlich 2 Monate pro Reise. Wenn eine Rückreise aus medizinischen Gründen aber nicht möglich ist, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit; der Versicherungsschutz verlängert sich auch, wenn Rückreise wegen Einstellung des Flugverkehrs, Aus- oder Einreiseverbot unmöglich wird. Für längere geplante Auslandsaufenthalte sind andere Versicherungen womöglich besser geeignet.

Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt nur Leistungen ab, die die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls im Inland abdecken würde. Wenn Ärzte im Ausland höhere Preise als die in Deutschland gewährte Leistung der GKV aufrufen, bleibt man auf der Differenz sitzen. Es ist z.B. möglich, dass Sie im Notfall in private Einrichtungen eingeliefert werden. Hier würde die EHIC gar nicht leisten. Zudem ist bei der EHIC das das große Kostenrisiko Krankenrücktransport nicht inklusive. Deswegen macht eine Auslandskrankenversicherung sogar für privatversicherte Personen Sinn.

Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns!

0800 35 36 800

maxcare@deutsche-familienversicherung.de

Zu den FAQ’s

Gehört in jedes Reisegepäck

Mit der MAXCARE Auslandskrankenversicherung noch heute einen Haken an hohe Kostenrisiken im Falle einer Erkrankung im Ausland machen.

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