Feuerwehr, Fußballverein und Co.

Unfallversicherung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

Deutschland ist ein Land voller Ehrenamtler. Immerhin 23 Millionen Deutsche engagieren sich hierzulande ehrenamtlich für unterschiedlichste Vereine und Organisationen. Aber was, wenn sich während der Amtsausübung ein Unfall ereignet, der bleibende Folgen hinterlässt? Um Unfälle, Verletzungen oder gar den Tod im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit macht sich kaum jemand gerne Gedanken. Grund genug, diese wichtige Thematik einmal genauer zu beleuchten. Sind Ehrenamtler überhaupt versichert? Wenn ja, wo? Und ist eine private Unfallversicherung als Ergänzung sinnvoll?

Unfallversicherung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

Was zeichnet ein Ehrenamt aus?

Bevor wir uns im Detail um den Versicherungsschutz kümmern, müssen wir zunächst das Ehrenamt genau definieren. Schließlich ist nicht jede Tätigkeit, die auf den ersten Blick gemeinnützig scheint, auch wirklich „ehrenamtlich“. Damit eine Tätigkeit bei einem Sportverein, einer Kirchengemeinde, einer Umweltorganisation, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder einer anderen rettungsdienstlichen Organisation als Ehrenamt eingestuft wird, müssen fünf Merkmale gegeben sein, die auf die Tätigkeit zutreffen:

  1. Es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die anderen zugutekommt.
  2. Die Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
  3. Sie müssen diese Tätigkeit freiwillig ausüben.
  4. Die Funktion bzw. Tätigkeit muss kontinuierlich ausgeübt werden.
  5. Das Engagement muss in einer organisierten Weise erfolgen.

Sind Ehrenamtler gesetzlich unfallversichert?

In unserem Beitrag „Gesetzliche versus private Unfallversicherung“ haben wir uns bereits mit den Unterschieden zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung beschäftigt. Demnach greift die gesetzliche Unfallversicherung immer dann, wenn Sie an Ihrer Arbeitsstelle oder auf dem direkten Hin- und Rückweg einen Unfall erleiden. Auch Schul- und Kindergartenkinder profitieren im Rahmen des Schul- und Kindergartenalltags vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Freizeit deckt der gesetzliche Versicherungsschutz dabei jedoch nicht ab.

Umso schlimmer, denn 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich genau dann. Wie steht es aber nun um die Tätigkeit im Ehrenamt? Immerhin handelt es sich hier doch auch um Freizeit. Ehrenamtliche Tätigkeiten bilden tatsächlich eine Ausnahme. Laut den Regelungen des Sozialgesetzbuches, genauer gesagt dem SGB VII, bezieht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz teilweise auch ehrenamtliche Tätigkeiten ein. Hervorzuheben ist hier der Begriff „teilweise“, denn nicht alle Ehrenamtler sind per Gesetz unfallversichert.

Wer ist im Ehrenamt wie versichert?

Abhängig von der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, genießen Sie alle Vorteile eines Unfallschutzes. Zu diesen Organisationen zählen beispielsweise ehrenamtliche Rettungsunternehmen, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Gesundheitswesen, der Wohlfahrtspflege und landwirtschaftlichen Einrichtungen.

Aber auch Personen, die für privatrechtliche Organisationen tätig sind, können gesetzlich unfallversichert sein. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Ehrenamtler mit ausdrücklicher Einwilligung von Kommunen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften oder in deren Auftrag handeln. Beachten Sie bitte, dass diese Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend ist. Im Einzelfall sollten Sie sich immer bei Ihrer Organisation informieren, wie Sie während Ihrer Tätigkeit versichert sind.

Wo sind Ehrenamtler unfallversichert?

Die Träger von Vereinen und Organisationen haben die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder auf unterschiedlichem Wege zu versichern. Für bestimmte Organisationen und Organisationsgruppen gibt es eigene Unfallkassen. Hierbei handelt es sich um Berufsgenossenschaften. Welche Genossenschaft infrage kommt, hängt vom Tätigkeitsbereich des Ehrenamtlichen ab. Wenn Sie sich ehrenamtlich in einem Sportverein engagieren, ist für Sie beispielsweise die Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig.

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit für das DRK oder die Caritas läuft die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die rund 1,3 Millionen Angehörigen der deutschen Freiwilligen Feuerwehren dagegen stehen unter dem Schutz der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der Bundesländer. In Rheinland-Pfalz ist dies beispielsweise die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP).

Achtung: Eine gesetzliche Pflicht, ehrenamtlich Tätige zu versichern besteht in den meisten Fällen nicht. Dennoch ist dies in der Regel der Fall.

Wann sind ehrenamtlich Tätige gesetzlich unfallversichert?

Ähnlich wie bei der regulären gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Kinder gelten auch für Ehrenamtler feste Regeln. Gesetzlich unfallversichert ist eine ehrenamtlich tätige Person nur dann, wenn sich ein Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit, die in direktem Zusammenhang damit steht, ereignet. Die Unfallversicherung greift auch bei Wegeunfällen. Somit sind Sie auch auf dem direkt Hinweg und dem direkten Rückweg gesetzlich unfallversichert.

Beispiel:

1. Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr fällt im Rahmen einer Einsatzübung von einer Leiter und zieht sich schwere Verletzungen zu, die ihn dauerhaft einschränken. Hier leistet die gesetzliche Unfallversicherung in Gestalt der Unfallversicherungen der Bundesländer.

2. Ein THW-Mitglied wird zu einem Einsatz alarmiert. Auf dem Weg zum Gerätehaus baut die Person einen Unfall und erleidet dabei eine bleibende Einschränkung der Gehfähigkeit. Auch hier profitiert der Ehrenamtler von der gesetzlichen Unfallversicherung.

3. Mitglieder des Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) treffen sich zu einer privaten Grillfeier. Eine Verpuffung am Grill sorgt bei einem Mitglied für schwere Verbrennungen im Gesicht, die den Verlust des Sehvermögens auf einem Auge zur Folge haben. Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht hier nicht, da es sich um eine Privatveranstaltung handelt, die in keinem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit steht.

Achtung: Keine einheitliche Regelung

Was eine ehrenamts- bzw. organisationsspezifische Tätigkeit ist, ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert. Das gilt beispielsweise für Personen, die ehrenamtlich für Kirchen oder Kirchengemeinden tätig sind. Häufig urteilen auch Gerichte in solchen Fällen nicht einstimmig. Die Urteile zu etwaigen Versicherungsansprüchen können sich von Fall zu Fall stark unterscheiden. Dementsprechend können in Grenzbereichen gefährliche Versicherungslücken bestehen. Die Lösung ist eine private Unfallversicherung. Über einen Privattarif decken Sie derartige Lücken ab.

Leistungen, die über den Standard hinausgehen

Die Leistungen, die ehrenamtlich tätigen Personen zustehen, können sich abhängig von der Art der Organisation stark unterscheiden. Organisationen und Vereine haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Mitglieder über besondere Sammelverträge zu versichern. Dementsprechend niedrig sind die Beiträge pro Kopf, die meist bei nicht mehr als drei bis fünf Euro pro Jahr liegen. In der Regel ist die Unfallversicherung für die einzelnen Ehrenamtler sogar völlig kostenfrei.

Einige Organisationen gehen überdies weit über den Leistungsumfang der klassischen Unfallversicherung hinaus. Das ist vor allem bei Rettungsorganisationen der Fall, zumal die ehrenamtlichen Einsatzkräfte häufig hohen Risiken ausgesetzt sind. Die Feuerwehr-Unfallkassen etwa bieten individuelle Mehrleistungen. Hinzu kommen sogenannte Härtefallfonds. Hierbei handelt es sich um Fonds, die bei schweren Unfällen dort greifen, wo der gesetzlichen Unfallversicherung klare Grenzen gesetzt sind.

Ist eine private Unfallversicherung im Ehrenamt sinnvoll?

Die gute Nachricht ist, dass Sie als ehrenamtlich tätige Person in der Ausübung Ihrer Funktion meist gesetzlich unfallversichert sind. Damit genießen Sie einen guten Basisschutz. Leider gilt das nicht für alle ehrenamtlich tätigen Personen. Darüber hinaus greift der gesetzliche Unfallschutz in vielen Fällen erst spät.

Eine Rente etwa gibt es oft erst dann, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent eingeschränkt ist. Eine private Unfallversicherung dagegen greift bereits ab 1 Prozent Invalidität. Zudem sind die Leistungen einer privaten Unfallversicherung in der Regel höher als die gesetzlichen Leistungen.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnt sich daher immer, wenn Sie einen möglichst lückenloses Schutz vor den finanziellen Folgen dauerhafter, unfallbedingter Gesundheitsschäden genießen möchten. Damit ist die private Unfallversicherung eine hervorragende Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen im Ehrenamt.