Unfall im Ausland:

Wann gilt die private und wann die gesetzliche Unfallversicherung?

Unfälle können sich immer und überall ereignen. Dabei ist es dem Schicksal völlig egal, ob es gerade gelegen kommt oder nicht. Auch vor Landesgrenzen machen Unfälle nicht Halt. Immerhin passieren jährlich hunderttausende Unfälle bei Aktivität im Urlaub. In der Regel sind die Folgen relativ glimpflich.

Aber haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, was passiert, wenn der Hammer des Schicksals im Ausland wirklich einmal heftiger zuschlägt? Gilt die gesetzliche Unfallversicherung überhaupt im Ausland? Wann greift die private Unfallversicherung? Diesen Fragen möchten wir im Folgenden auf den Grund gehen.

 Wann gilt die private und wann die gesetzliche Unfallversicherung?

Welche Versicherung greift wann?

Die meisten Menschen glauben sich durch die gesetzliche Unfallversicherung hervorragend abgesichert. Wie Sie in unserem Artikel „Gesetzliche vs. private Unfallversicherung – Wo liegen die Unterschiede?“ bereits erfahren haben, greift der gesetzliche Unfallschutz aber ausschließlich bei Unfällen, die während der Arbeit bzw. auf dem direkten Weg dorthin oder nach Hause passieren.

Für Freizeitunfälle (und das sind immerhin zwei Drittel aller jährlichen Unfallgeschehen) steht die gesetzliche Unfallversicherung nicht gerade. Bei der privaten Unfallversicherung dagegen besteht ein umfassender Leistungsanspruch in der Freizeit und manchmal sogar für die berufliche Tätigkeit. Wie es mit der Absicherung im Ausland aussieht, möchten wir anhand von drei Szenarien beleuchten:

Szenario 1: Urlaub oder Freizeitvertreib im Ausland

Der wohlverdiente Jahresurlaub ist der häufigste Grund, warum die Deutschen ins Ausland reisen. Die Versicherungssituation ist hier ebenfalls klar: Bei einer privaten Reise handelt es sich um ein Freizeitvergnügen. Dementsprechend genießen gesetzliche Versicherte hier keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Beispiel: Sie unternehmen mit Ihren Freunden eine Mountainbike-Tour durch einen kroatischen Nationalpark. An einer abschüssigen Stelle rutscht Ihnen in einer Kurve das Vorderrad weg. Trotz aller Bemühungen stürzen Sie mit Ihrem Fahrrad einen steilen Abhang hinunter bis zu einem felsigen Bachlauf. Sie verletzen sich dabei so schwer, dass Sie den Abgrund nicht selbstständig verlassen könne. Für die Rettung ist ein Hubschrauber notwendig. Aus medizinischer Sicht ist ebenfalls der Rücktransport in die Heimat vonnöten. Wer zahlt die Kosten im vierstelligen Bereich?


Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt, bleiben die meisten Reisenden auf den hohen Kosten sitzen. Besonders tragisch ist das bei Unfällen, die die Arbeitsfähigkeit auf Dauer einschränken. Hier ist schnell die gesamte Existenz bedroht.

Auch eine einfache Reisekrankenversicherung reicht hier oft nicht aus, um alle Kosten zu decken – insbesondere für dauerhafte Folgen kommt diese in der Regel nicht auf. Sofern der Versicherungsvertrag keine expliziten zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen enthält, übernimmt eine private Unfallversicherung hier hingegen sehr wohl die Kosten und zusätzlich die aus dem Unfallgeschehen resultierenden Folgekosten.


Tipp: Die Verträge der privaten Unfallversicherung lassen sich über bestimmte Module für den Urlaub ergänzen und sogar auf die ganze Familie ausdehnen. Wichtig ist das vor allem bei einem Urlaub mit Kindern. Immerhin sind es häufig die Kleinen, die in einer ungewohnten Umgebung einen Unfall erleiden.


Szenario 2: Arbeiten im Ausland

Etwas anders gestaltet sich die Sachlage, wenn Sie im Ausland arbeiten. Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit (zum Beispiel für eine Dienstreise, eine Fortbildung oder mehrmonatige Projekte) ins Ausland geschickt, genießen Sie wie im Inland auch in der Regel die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese beschränken sich aber weiterhin auf den Weg zum Arbeitsplatz, den Heimweg sowie die Arbeitszeit selbst. Diese Sicherheit gilt nach geltendem EU-Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten. Hinzu kommen weitere Länder, mit denen ein Sozialabkommen hinsichtlich der Sozialversicherung besteht. Eine private Unfallversicherung schafft Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind, eine zusätzliche Sicherheit.

Allerdings kann es dazu kommen, dass im Fall eines Arbeitsunfalls Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung miteinander verrechnet werden. Die private Versicherungsleistung wird nur dann nicht auf die gesetzliche Unfallversicherungsleistung angerechnet, wenn der Angestellte seine private Unfallversicherung zu 100 Prozent selbst zahlt.

Szenario 3: Was ist, wenn ich im Ausland lebe?

Jedes Jahr verlassen über 100.000 Menschen Deutschland und verlegen ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die „Auswanderungswelle“ im Krisenjahr 2008 mit 174.759 Fortzügen. Wie sieht es hier mit der Unfallversicherung aus?

Auch hier ist die Antwort im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung einfach, sofern Sie nicht von ihrem Arbeitgeber für die Arbeit ins Ausland entsendet werden. Wer also dauerhaft auswandert, um sich vor Ort ein neues Leben aufzubauen, muss sich selbst um eine Unfallversicherung kümmern. Die gesetzliche Unfallversicherung erlischt.

Es ist also im Zweifelsfall unbedingt nötig, dass Sie sich im Sozialsystem des Ziellandes versichern. Deutlich komfortabler gestaltet sich das Szenario bei privaten Unfallversicherungen. Sofern dies in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen ist, gelten diese weltweit. Eine private Unfallversicherung leistet in der Regel also auch dann, wenn Sie auswandern.

Allerdings haben die Versicherer das Recht, um Schadensfall eigene Ärzte und Gutachter zu beauftragen. Es kann im schlimmsten Fall also sein, dass Sie auf eigene Kosten nach Deutschland einreisen müssen, um entsprechende Gutachten durchführen zu lassen.

Fazit: Umfassende Sicherheit gibt es nur mit Privat und Staat

Ganz gleich, ob Urlaub, temporärer Arbeitsaufenthalt oder dauerhafter Wohnsitzwechsel. Wer im Ausland bestens gegen die Folgen von Unfällen bei der Arbeit und in der Freizeit abgesichert sein möchte, fährt mit einem dualen Konzept am besten. Gerade dann, wenn die deutsche gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr greift, ist eine private Police unerlässlich. Achten Sie vor dem Abschluss der Police jedoch darauf, dass diese für Ihr Zielland gültig ist.