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Unfall – Was Sie jetzt tun und beachten müssen

Unfälle passieren schneller, als Sie denken. Gerade in der Freizeit, die wir als besonders „sicher“ erachten, gilt das umso mehr. Eine private Unfallversicherung für alle Fälle abzuschließen, ist also nicht nur eine gute Idee. Sie schafft im Schadensfall auch Sicherheit für Betroffene und deren Angehörige.
Kommt es dann aber zu einem Unfallereignis, fühlen sich Versicherte häufig überfordert und reagieren zu spät. Das Problem: Wer bestimmte Fristen nicht einhält, erhält unter Umständen keine Leistungen der Unfallversicherung. Erfahren Sie, was genau Sie nach einem Unfall tun und welche Fristen Sie für die Schadensregulierung beachten müssen.

So melden Sie einen Unfall

Die beste private Unfallversicherung nützt wenig, wenn sie nichts von einem Unfallgeschehen weiß. Denn selbst nach einem Unfall, nach dem eine ärztliche Behandlung notwendig ist, macht weder die Krankenkasse noch der behandelnde Arzt eine Meldung bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Das müssen Sie selbst in die Hand nehmen oder es einer Person Ihres Vertrauens überlassen.
Um eine Unfallmeldung abzugeben, haben Sie zwei Optionen. Entweder Sie rufen bei Ihrer Unfallversicherung an und melden den Schaden telefonisch oder Sie füllen ein Formblatt (Unfallmeldung) aus. Das Unfallmeldeblatt können Sie bei einigen Versicherungen direkt online ausfüllen und abschicken.
Andernfalls schicken Sie einen Scan per E-Mail oder auf dem Postweg zur Ihrem Versicherer. Beachten Sie bitte, dass die Übermittlung auf dem Postweg mehrere Tage dauert. Da die Unfallmeldung nach dem Unfallgeschehen so schnell wie möglich beim Versicherer eingehen sollte, bietet sich die elektronische Variante an.


TIPP: Zusätzlich sollten Sie das Formblatt auf dem Postweg via Einschreiben mit Rückschein zusenden. So haben Sie für den Fall, dass die Unfallversicherung Probleme macht, den Nachweis, dass die Unfallmeldung rechtzeitig abgeschickt und in Empfang genommen wurde.


Welche Informationen braucht die Unfallversicherung?

Die erste Meldung des Unfalls ist entscheidend. Diese bestimmt durch ihre Inhalte und die Formulierung maßgeblich darüber, ob Ihre Versicherung einspringt oder nicht. Natürlich ist es auch nachträglich noch möglich, der Unfallversicherung weitere Details zukommen zu lassen oder die Angaben zu korrigieren. Nichtsdestotrotz erhöht eine korrekte Unfallmeldung die Wahrscheinlichkeit für eine zuverlässige Schadensregulierung. Ein hohes Maß an Sorgfalt ist beim Ausfüllen der Unfallmeldung daher Pflicht. Die folgenden Informationen sollten Sie bereithalten bzw. schon im Vorfeld heraussuchen:

  • Die Versichertennummer sowie die Nummer der Unfallversicherungspolice
  • Personenbezogene Informationen des Versicherungsnehmers und des Versicherten (unter anderem Name, Anschrift, weitere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Kontoverbindung für die Auszahlung von Leistungen (sofern noch nicht hinterlegt)
  • Allgemeine Angaben zum Unfall
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Genaue Angaben zum Unfallhergang
  • Handelt es sich um einen Freizeitunfall oder Arbeitsunfall
  • Besondere Umstände (zum Beispiel Einfluss von Medikamenten oder Alkohol)
  • Fragen Sie bei telefonischen Meldungen nach etwaigen Sofortleistungen

TIPP: Möchten Sie den Unfall per Telefon melden, sollten Sie sich zuvor Stichpunkte machen und diese gleich bereithalten. Damit vergessen Sie nichts und geben den Call-Center-Mitarbeitern gleich alle benötigten Informationen, um die Regulierung in Gang zu setzen.


Eine telefonische Unfallmeldung allein reicht in der Regel nicht aus, da Ihr behandelnder Arzt ebenfalls eine Stellungnahme abgeben muss. Das Formblatt erhalten Sie einige Tage nach der telefonischen Unfallmeldung per Post. Haben Sie sich gleich für das Ausfüllen des Formulars entschieden, ist die letzte Seite durch den Arzt auszufüllen.
Dieser bezieht hier Stellung zur medizinischen Behandlung und den Unfallfolgen, die eine mögliche Invalidität betreffen. Zudem kann die Unfallversicherung später noch weitere Informationen anfordern, die sich auf den Unfall selbst beziehen. Dabei handelt es sich etwa um zusätzliche Dokumente wie den Polizeibericht oder ein Ambulanzblatt.


TIPP: In vielen Fällen tritt bei einem Unfall nicht nur die gesetzliche oder ihre private Unfallversicherung ein. Oftmals besteht gerade bei Freizeitunfällen ein zusätzlicher Schutz. Im Rahmen von Vereinstätigkeiten sind Sie etwa häufig über einen Vereinsschutz abgesichert. Eine Besonderheit sind beispielsweise Unfälle im THW-, Rettungs- oder Feuerwehrdienst. Hier sind Sie in der Regel über die Unfallkassen der Länder versichert. Auch so manche Kreditkarte ist mit zusätzlichen Unfallleistungen verknüpft. Prüfen Sie daher alle möglichen Optionen und melden Sie sich im Zweifelsfall auch dort, um von allen Ihnen zustehenden Leistungen in vollem Umfang zu profitieren.


Fristen: Wie schnell muss ich einen Unfall melden?

Die Meldefristen sind der häufigste Streitpunkt zwischen Versicherungen und Versicherern. Gerade bei der Unfallversicherung ist das wichtig, denn hier geht es um hohe Schadenssummen. In den Obliegenheiten der Versicherungsgesellschaften ist in der Regel vorgeschrieben, dass die Meldefrist für einen Unfall eine Woche ab dem Unfallgeschehen beträgt. Melden Sie den Unfall nicht innerhalb dieser Frist, entbinden Sie die Unfallversicherung in vielen Fällen von ihrer Leistungspflicht.
Kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung, leisten die meisten Versicherungen aus Kulanz dennoch. Darauf ankommen lassen sollten Sie es allerdings nicht. Eine Ausnahme hinsichtlich der Unfallmeldung besteht nur dann, wenn Ihr Gesundheitszustand (zum Beispiel kritischer Zustand oder Koma) die unverzügliche Unfallmeldung nicht zulässt. In einem medizinisch begründeten Fall kann sich die Unfallversicherung nicht so einfach aus ihrer Leistungspflicht herauswinden.
Ebenfalls wichtig: Als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin sind Sie verpflichtet, Ihren vertraglichen Aufgaben (Obliegenheiten) nachzukommen. Haben Sie etwa eine Unfallversicherung für Ihre Partnerin abgeschlossen, sind Sie als Versicherungsnehmer für die Unfallmeldung verantwortlich, nicht Ihre Partnerin als Versicherte.


TIPP: Melden Sie einen Unfall so früh wie möglich und holen sie unmittelbar einen Arzt ins Boot. Der Hintergrund ist einfach: Je früher Sie sich einem Arzt vorstellen, desto frischer sind die Verletzungen. Damit können Sie besser nachweisen, dass es sich um einen Unfall handelt und wie stark die Unfallfolgen tatsächlich sind. Warten Sie zu lange, sind die Verletzungen womöglich schon zum Teil verheilt, was den Nachweis gegenüber der Versicherung deutlich erschwert.


Abweichende Fristen für gesundheitliche Dauerschäden oder den Unfalltod

Das Unfallgeschehen selbst ist der Unfallversicherung binnen einer Woche zu melden. Da dauerhafte Schäden, die eine Invalidität und damit das Eingreifen der Versicherung nach sich ziehen, erst später eintreten, gelten hier abweichende Fristen. In der Regel liegt die Meldefrist bei zwölf Monaten, beginnend mit dem Unfalltag.
Diese Frist ist gerade im Hinblick auf Dauerschäden sehr kurz bemessen. Kein Wunder, dass es in diesem Kontext bereits etliche Gerichtsprozesse gab. Um juristischen Auseinandersetzungen vorzubeugen, haben zahlreiche Versicherungsgesellschaften die Meldefrist freiwillig bereits auf 24 oder gar 36 Monate ab dem Unfallereignis erhöht. Teil der Meldung muss aber auch hier ein Gutachten des behandelnden Arztes sein, das die Invalidität des Versicherten belegt.
Auch wenn Angehörige nach dem plötzlichen Unfalltod eines lieben Menschen sicherlich andere Gedanken haben, ist eine sofortige Meldung bei der Unfallversicherung essenziell. In der Regel beträgt die Meldefrist bei einem Unfalltod 48 bis 72 Stunden, sodass der Versicherer entsprechende Nachforschungen bezüglich der Todesursachen anstellen kann. Selbst wenn es schwerfällt: Ist im Versicherungsvertrag eine Todesfallleistung verankert, heißt es schnell sein.


Wichtiger Hinweis: Die Angaben in diesem Ratgeber decken einen großen Teil der Versicherungslandschaft ab. Dennoch handelt es sich um keine rechtsverbindlichen Angaben, da jede Versicherungsgesellschaft mitunter andere Fristen in ihren Verträgen verankert. Prüfen Sie daher immer die in Ihrem Versicherungsvertrag vermerkten Fristen für Unfall-, Invaliditäts- und Todesfallmeldungen.