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Alltagsbegleiter:innen

– Helfende Hände im Alltag für Pflegebedürftige

Dank guter Lebensbedingungen und moderner Medizin werden Menschen in unserem Land immer älter. Nichtsdestotrotz sind viele Personen im Alter auf zusätzliche Unterstützung angewiesen, um den Alltag noch selbstständig zu meistern. Alltagsbegleiter:innen sind hier die helfenden Hände, die Pflegebedürftigen bei diversen Tätigkeiten im Alltag unter die Arme greifen.

Ganz gleich, ob Begleitung bei einem Spaziergang, Hilfe im Haushalt oder der Gang zum Arzt – Alltagsbegleiter:innen sind heute so gefragt wie nie. Aber wie genau definiert sich das Berufsbild? Was machen Alltagsbegleiter:innen? Und worauf sollte man auf der Suche nach einer Betreuungskraft achten? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

- Helfende Hände im Alltag für Pflegebedürftige

Definition: Alltagsbegleiter:in – Was ist das eigentlich?

Was Alltagsbegleiter:innen sind, sagt eigentlich schon der Name aus. Der vor einigen Jahren eigens geschaffene Beruf des Alltagsbegleiters bzw. der Alltagsbegleiterin hat ein weit gefächertes Aufgabenfeld. Im Kern geht es darum, dass die sogenannten Betreuungsassistent:innen pflegebedürftige Menschen im Alltag bei diversen Aufgaben und Verrichtungen unterstützen.

Immerhin haben alle Pflegebedürftigen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, gemäß § 43b SGB XI einen Anspruch auf Aktivierung und Betreuung, was das bereits etablierte Personal in diesem Umfang nicht leisten kann.

Alltagsbegleiter:innen werden aber nicht nur in stationären Einrichtungen tätig, sondern können ihre Tätigkeit auch bei Menschen in der häuslichen Pflege ausüben. Die erbrachten Betreuungsleistungen werden dabei von den Pflegekassen bezahlt. Abgerechnet wird entweder im Zuge von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder über die Verhinderungspflege.

Wo kommen Alltagsbegleiter:innen zum Einsatz?

Die Aufgabe der Alltagsbegleiter:innen besteht darin, Senior:innen bzw. hilfebedürftige Personen umfassend in ihrem Alltag zu betreuen. Damit erstreckt sich das Tätigkeitsfeld der ausgebildeten Kräfte von stationären Pflegeheimen über Tageseinrichtungen bis hin zu Senioren-WGs und Privathaushalten, wo sie die ambulante Versorgung übernehmen.

Genau diese Vielfältigkeit macht die Alltagsbegleiter:innen insbesondere für pflegende Angehörige als Entlastungsfaktor so wertvoll. Gerade, wenn einmal keine Zeit ist, um sich selbst um die pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ist es möglich, so eine Betreuungsmöglichkeit zu schaffen. Ob nur für einige Stunden in der Woche oder regelmäßig – hier sind viele Gestaltungsoptionen gegeben.

Zum klassischen Aufgabenspektrum der Betreuungskräfte gehören aber nicht nur aktive Tätigkeiten und Unternehmungen, sondern explizit auch das Führen von Alltagsgesprächen. Hintergrund ist, dass die betroffenen Personen weiterhin so eng wie möglich am Alltagsleben teilnehmen, die Orientierung behalten und keine Ängste aufbauen sollen. Hinzu kommen die klassischen Betreuungstätigkeiten wie unter anderem:

  • Pflege und Fütterung der Haustiere
  • Brett- und Kartenspiele spielen
  • Regelmäßige Spaziergänge
  • Ausflüge in die Umgebung unternehmen
  • Bewegungsübungen allein oder in der Gruppe
  • Gemeinsames Lesen und Vorlesen
  • Besuch von Sportveranstaltungen, kulturellen Events und Gottesdiensten
  • Singen, Musizieren und Musik hören
  • Backen und Kochen
  • Leichte Gartenarbeiten
  • Kleinere handwerkliche Arbeiten im Haushalt übernehmen
  • Malen und basteln
  • Hilfe und Begleitung bei Arztbesuchen
  • Erledigen von Einkäufen
  • Betreuung von Personen mit Demenz
  • Aktive und planerische Gestaltung des Tagesablaufs

Achtung:

Alltagsbegleiter:innen sind keine Pflegekräfte, sondern unterstützen lediglich bei alltäglichen Dingen. Sie übernehmen keinerlei Aufgaben aus dem pflegerischen Bereich. Das bedeutet, dass sie weder bei der körperlichen Grundpflege noch bei der Gabe von Medikamenten tätig werden. Dementsprechend verstehen sich Alltagsbegleiter:innen nicht als Konkurrenz zu Pflegefachkräften bzw. dem mobilen ambulanten Pflegedienst.

Zahl der hilfsbedürftigen Personen wird steigen

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Damit steigt auch der Anteil der pflegebedürftigen Personen merklich an. Derzeit sind es rund 4,1 Millionen Menschen, die eine umfassende Betreuung benötigen. Mit 3,3 Millionen Menschen werden die meisten dieser Personen zuhause versorgt. Überraschenderweise werden über zwei Drittel der Pflegebedürftigen (ca. 2,1 Millionen) zuhause allein durch ihre Angehörigen gepflegt.

Gemeinsam oder allein durch einen ambulanten Pflegedienst werden immerhin noch 980.000 Personen betreut. Bis 2030 soll der Pflege- und Betreuungsbedarf sogar noch um bis zu 50 Prozent steigen. Die enorme Mehrbelastung können weder Pflegekräfte noch pflegende Angehörige alleine auffangen. Umso mehr wir die Bedeutung des neu geschaffenen Berufsbilds der Alltagsbegleiter:innen künftig in den Fokus rücken.

Diese Vorteile haben Alltagsbegleiter:innen

  • Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ist weiterhin möglich.
    Alltagsbegleiter:innen müssen in der Regel nicht erst weit anreisen, sondern stammen direkt aus der Umgebung.
  • Wer den Beruf erlernt hat, ist auch in seinem Beruf geprüft und hat ein entsprechendes Auswahlverfahren durchlaufen. Das ist eine beruhigende Vorstellung, denn eine fremde Person im eigenen Haus zu haben erfordert viel Vertrauen.
  • Die körperliche und geistige Aktivierung bleibt gewährt, was die Lebensqualität enorm steigert.
  • Alltagsbegleiter:innen ermöglichen es pflegenden Angehörigen kürzer zu treten, sich ihren eigenen Bedürfnissen zu widmen und dabei wieder Kraft zu tanken.
    Die Abrechnung erfolgt in vielen Fällen über die Pflegekasse.

Wie werden Alltagsbegleiter:innen vermittelt?

Eine zuverlässige und einfühlsame Betreuungskraft zu finden ist ein entscheidender Punkt für das Funktionieren des Konzepts. Für Pflegebedürftigen bzw. pflegende Angehörige gibt es eine ganze Reihe von Anlaufstellen, über die sie Kontakt zu Betreuungskräften aufnehmen können.

Ideale Anlaufpunkte sind Krankenkassen, Pflegedienste, das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas, Nachbarschaftshilfen, Pflegestützpunkte sowie andere soziale Vereine. Ist der Erstkontakt hergestellt, sollte bei der Auswahl nichts überstürzt werden. Achten Sie daher bei der Wahl von Alltagsbegleiter:innen immer auf die folgenden Punkte:

  • Qualifikationen: Auch wenn die Qualifikation von Alltagsbegleiter:innen deutlich weniger umfangreich ist als jene von Pflegehelfer:innen oder examinierten Altenpfleger:innen, geht es auch hier nicht ohne Qualifikationsnachweis. Achten Sie daher darauf, dass ein Nachweis über eine 160-stündige Ausbildung inklusive zweiwöchigem Pflegepraktikum vorliegt. Wichtig: Sollten spezielle Bedürfnisse wie Alzheimer oder eine Demenz vorliegen, sind auf diese Fälle spezialisierte Alltagsbegleiter:innen eine gute Wahl.
  • Vorplanung: Nur wer weiß, was er will, kann bei der Auswahl von Alltagsbegleiter:innen gute Entscheidungen treffen. Legen Sie sich daher im Vorfeld eine Liste an, wie die Unterstützung aussehen muss und welche Bedürfnisse erfüllt werden müssen. So können Sie bereits im Voraus verhindern, die falsche Person zu engagieren.
  • Sympathie: Neben der fachlichen Qualifikation ist die Sympathie das Zünglein an der Waage. Immerhin geht es nicht um eine einmalige Dienstleistung, sondern darum, dass die betreuende Person und die pflegende Person viel Zeit in unterschiedlichsten Situationen miteinander verbringen. Es ist also zwingend notwendig, dass sich beide Beteiligten auf der menschlichen Ebene gut verstehen. Gemeinsame Interessen können hier ein Eisbrecher sein, um Vertrauen aufzubauen.
  • Ausprobieren: Sie kennen das Motto „probieren geht über studieren“. Auch wenn die Voraussetzungen pro forma stimmen, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie die langfristig tätige Person gefunden haben. In der Regel gibt erst das tiefere Kennenlernen der betroffenen Personen einen guten Eindruck darüber, ob die Chemie stimmt. Scheuen Sie in diesem Zusammenhang auch nicht davor zurück, eine zuvor getroffene Entscheidung zu revidieren und nochmals auf die Suche nach einer Alternative zu gehen. Eine Kompromisslösung ist niemals optimal.

Kostenübernahme und steuerliche Absetzbarkeit

Dass Alltagsbegleiter:innen eine enorme Hilfe sind, liegt auf der Hand. Eines ist jedoch auch klar: Die Beschäftigung einer Alltagsbegleitung kostet Geld. Aber wer übernimmt eigentlich die Kosten für die geleisteten Stunden? Das hängt letztlich von der Situation ab, in der sich die zu betreuende Person befindet. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen in Form eines Pflegegrads vor, können für die Kostendeckung Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Zahlenquelle

Die Inanspruchnahme von Sachleistungen wie der Kostenübernahme für Alltagsbegleiter:innen ist in den vergangenen Jahren dabei stark gestiegen. Wie die Grafik zeigt, machen Sach- und Kombileistungen mittlerweile 23,7 Prozent aller Leistungen aus. Die Inanspruchnahme von Pflegegeld am Gesamtanteil ist dagegen von 51 Prozent im Jahr 1999 auf 45,6 Prozent im Jahr 2009 gesunken – Tendenz weiter fallend.

Bei den meisten Anbietern ist bereits ab einem vorhandenen Pflegegrad 2 die Kostenverrechnung mit der Kranken- bzw. Pflegekasse möglich. Dabei werden die Kosten für Alltagsbegleiter:innen über die Verhinderungspflege sowie die Kurzzeitpflege verrechnet. Der anrechenbare Betrag über die Verhinderungspflege liegt bei 1.612 Euro jährlich.

Hinzu kommt ein anrechenbarer Teil aus der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 Euro. Das macht jährlich 2.418 Euro für die Leistungen der Alltagsbegleitung. Kosten, die über den genannten Kostenrahmen hinausgehen, müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

Tipp:

Nicht erstattbare Kosten für den Einsatz von Alltagsbegleiter:innen können Sie in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung kenntlich machen und von der Steuer absetzen.

Eine weitere Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer der Kostenerstattung ist die Abrechnung über die Krankenkasse selbst. Das funktioniert, wenn Ihnen eine Haushaltshilfe genehmigt wurde. In diesem Fall kann zumindest ein Teil der Kosten abgerechnet werden. Hierzu sollten Sie sich allerdings individuell von Ihrer Krankenkasse beraten lassen.