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Autofahren mit Demenz

Darf ich das?

Nachlassende Gedächtnisleistung und kognitive Fähigkeiten sind für die meisten Menschen ein Alptraum. Diese Angst ist nicht unbegründet, denn schätzungsweise leiden allein in Deutschland rund 1,6 Millionen Menschen ab 65 Jahren an einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Demenz.

Nicht umsonst spricht man von der sogenannten Altersdemenz, was jedoch nicht bedeutet, dass nicht auch junge Menschen an der tückischen Krankheit erkranken könnten. Dabei schränkt die nachlassende geistige Leistungsfähigkeit das Alltagsleben zunehmend ein. Davon betroffen ist auch die Teilnahme am Straßenverkehr.

Demenz gilt nicht umsonst als besondere Ursache für Falschfahrten und viele Verkehrsunfälle. Aber wie steht es überhaupt um das Thema Demenz und Autofahren? Ist das erlaubt oder schließen sich Demenz und das Lenken von Kraftfahrzeugen kategorisch aus? Wir haben die wichtigsten Antworten zum Thema zusammengestellt.

Darf ich das?

Demenz: Das Schreckgespenst für viele Menschen

Was ist eigentlich Demenz? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn dabei handelt es sich nicht einfach um die landläufig damit in Verbindung gebrachte Vergesslichkeit. Grundsätzlich bezeichnet die Demenz keine Krankheit im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um eine Ansammlung von Symptomen, die unter diesem Oberbegriff zusammengefasst werden.

Dementsprechend werden zahlreiche Formen von Demenz kategorisiert. Von den mehr als 50 unterschiedlichen Krankheitsformen sind die Alzheimer-Krankheit (ca. 45 bis 70 Prozent), die Vaskuläre Demenz (ca. 15 bis 25 Prozent), die Frontotemporale Demenz (ca. drei bis 18 Prozent) und die Lewis-Body-Demenz (ca. drei bis zehn Prozent) die häufigsten.

Dabei haben alle genannten Formen die fortschreitende bzw. anhaltende Beeinträchtigung des Denkens, des Gedächtnisses sowie anderer Hirnleistungen gemeinsam. Abhängig von den ausfallenden kognitiven Fähigkeiten ergeben sich weitere Symptome, zum Beispiel im Verhalten gegenüber anderen Menschen.

Auch die möglichen Ursachen unterscheiden sich abhängig von der vorliegenden Demenzform. Sie reichen von sich bildenden Ablagerungen im Gehirn über Durchblutungsstörungen bis hin zum ungeklärten Absterben von Nervenzellen. Im Rahmen der sogenannten sekundären Demenz können aber auch Faktoren wie Lebererkrankungen, Medikamente oder Alkoholsucht eine Demenz auslösen.

Schließen sich Demenz und Autofahren kategorisch aus?

Eine Erkrankung, die die geistigen Fähigkeiten einschränkt, schmälert auch die notwendigen Fähigkeiten für das sichere Lenken eines Fahrzeugs. Also darf man mit Demenz noch Autofahren oder müssen Betroffene automatisch den Führerschein abgeben? Besteht sogar die Möglichkeit, dass ein Arzt das Autofahren verbieten kann? Die Antwort sollte eigentlich „ja“ lauten – doch so einfach ist die Gemengelage nicht.

In jedem Fall wirkt sich die Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit auf die Wahrnehmung, das Gedächtnis, die Orientierung, die Konzentration sowie das Urteilsvermögen aus. Allerdings schließt nicht jede Form und Ausprägung der Demenz das Autofahren automatisch aus. Ausschlaggebend für die Fahrtüchtigkeit ist der tatsächliche geistige Zustand. Um diesen zu beurteilen, müssen wir die sogenannten „Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahreignung“ der Bundesanstalt für Straßenwesen betrachten. Darin heißt es:

„Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 vorliegen, muss von der Art und Schwere eines hirnorganischen Psychosyndroms bzw. einer hirnorganischen Wesensänderung abhängig gemacht werden. So kann eine leichte hirnorganische Wesensänderung die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisgruppe 1 unter Umständen unberührt lassen. Schwere Störungen schließen jedoch die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen auch dieser Gruppe aus.“

Kein grundsätzliches Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen

Im Klartext bedeutet das, dass die Tüchtigkeit zum Führen eines Fahrzeugs in jedem Einzelfall zu prüfen ist. Ein grundsätzliches Verbot, Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T zu führen, besteht damit nicht.

Achtung

Da hierzulande besonders hohe Anforderungen für das Führen von Bussen und Lastwagen gelten, dürfen Demenzkranke in der Regel keine Fahrzeuge der Klassen C, C1, D, D1, C1E, CE, D1E oder DE führen.

Umso wichtiger ist daher eine eingehende Untersuchung, zumal die Fahrtüchtigkeit im Fall einer Demenz in der Regel von der Art und dem Fortschritt der Demenz abhängig ist. Gerade bei einer leichten Demenz bzw. einer Demenz im Frühstadium ist das Autofahren noch weitgehend bedenkenfrei möglich. Problematisch wird es selbstredend bei schwerwiegenden Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten.

Während das Autofahren etwa bei der Vaskulären Demenz zumindest zeitweise möglich ist, schließen sich das Lenken eines Kraftfahrzeugs und die Frontotemporale Demenz in der Regel aus. Bei dieser Verlaufsform kommt es nämlich in der Regel zu Persönlichkeitsveränderungen, die zu risikofreudigem und aggressivem Verhalten im Straßenverkehr sowie der Missachtung von Verkehrsregeln führen können.

Demenz erkennen: Diese Auffälligkeiten treten auf

Da die Demenz ein schleichender Prozess ist, wird diese häufig nicht oder nur spät erkannt. Dass das im Straßenverkehr brandgefährlich sein kann, liegt auf der Hand. Gerade Personen höheren Alters und mit einer familiären Vorbelastung sollten sich daher immer selbst auf Auffälligkeiten überprüfen bzw. überprüfen lassen, was fahrsicherheitsrelevante Belange angeht.

Dazu muss es nicht immer gleich der Gang zum Arzt sein. Auch die Selbstbeobachtung sowie die unauffällige Beobachtung durch nahe Angehörige sind hier häufig schon ausreichend. Achten Sie dabei vor allem auf die folgenden fahrsicherheitsrelevanten Einschränkungen:

  • Häufige Fehler beim Einsatz der Pedale
  • Auffällige Neigung zum zu dichten Auffahren
  • Missachtung oder Hinwegsetzung über Verkehrszeichen
  • Unangebrachte Geschwindigkeit durch zu schnelles oder zu langsames Fahren
  • Unentschlossenes Verhalten vor allem in komplexen Verkehrssituationen
  • Desorientiertheit an Kreuzungen und auf mehrspurigen Straßen
  • Häufige Beinahe-Unfälle
  • Trend zum Verfahren auf eigentlich bekannten Strecken

Im Zweifelsfall: Fahrtüchtigkeitsüberprüfung von Amtswegen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich professionellen Rat einholen. Diese Möglichkeit empfiehlt sich im Übrigen auch dann, wenn Betroffene das Autofahren trotz eindeutiger Anzeichen nicht freiwillig aufgeben möchten. Angehörigen und Betroffene können sich zur amtlichen Feststellung der Fahrtüchtigkeit bei einem Arzt melden.

Im Übrigen dürfen untersuchende Ärzte die Feststellung einer Fahruntüchtigkeit aufgrund einer Demenz auch an die verantwortlichen Behörden melden. Jedenfalls dann, wenn sich eine nachweislich fahruntüchtige Person dennoch hinters Steuer setzt. Da hier Gefahr im Verzug ist, hebt der Gesetzgeber die ärztliche Schweigepflicht für solche Fälle auf.

So lassen sich Fahrten Demenzkranker verhindern

Die meisten Menschen hängen an ihrem Auto und der damit verbundenen Freiheit. Irgendwann aber ist der Punkt gekommen, ab dem das Steuern eines Kraftfahrzeugs für Demenzkranke zu gefährlich ist. Das Problem an der Sache ist lediglich, dass sich die Betroffenen selbst häufig noch für fahrtüchtig halten und dennoch hinters Steuer setzen.

Um das zu verhindern, sollten Angehörige zunächst immer das Gespräch suchen. Nützt das aber nichts, sind andere Wege gefragt. Wenig hilfreich ist es im Übrigen, sich über den Kopf des betroffenen hinwegzusetzen und das Fahrzeug abzumelden. Einmal ganz davon abgesehen, dass dies rechtlich kaum möglich ist.

Das Ziel sollte es sein, den Zugang zum Auto durch Taten und Argumente zu erschweren, um das Interesse des Betroffenen am Autofahren zu senken. Möglich ist es etwa, das Fahrzeug außerhalb der Sichtweite zu parken, die Batterie abzuklemmen oder schlicht den Autoschlüssel zu verstecken.

Alternativ helfen auch kleinere Ausreden – zum Beispiel, dass das Auto zur Reparatur muss oder von einem anderen Familienmitglied dringend benötigt wird. Erst wenn diese Maßnahmen nicht mehr fruchten, bieten sich Maßnahmen wie das Stilllegen und Verkaufen des Fahrzeugs an.

Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Fahruntüchtigkeit sowie mögliche Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit amtlich bestätigt sind. Im Idealfall allerdings überzeugt die Strategie den Betroffenen davon, das Fahrzeug aus freien Stücken zu veräußern. Nur ein nicht mehr vorhandenes Auto verhindert sicher Fahrten von fahruntüchtigen Menschen.

Alltag ohne Auto – So können ihn Betroffene bewältigen

Damit der Verzicht auf das Auto möglichst auf freiwilliger Basis zustande kommt, muss die Hürde so gering wie möglich sein. Das ist gleichbedeutend damit, dass der Verlust den Alltag und die sozialen Kontakte nicht einschränken darf.

Idealerweise sollte mit dem Verzicht auf das Auto so früh wie möglich begonnen werden, damit sich Betroffene schon im Frühstadium einer Demenz daran gewöhnen. Ein Weg ist hier neben der Nutzung des Fahrrads die Benutzung von Fahrgemeinschaften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wichtig: Auch die Fähigkeit zum Fahrradfahren ist mit zunehmendem Krankheitsfortschritt eingeschränkt und sollte beobachtet werden.

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Dürfen an Demenz erkrankte Personen Kraftfahrzeuge fahren?

Grundsätzlich hängt die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs von den individuellen geistigen Fähigkeiten ab. Bei einer schwach ausgeprägten Demenz dürfen Betroffene Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T meist fahren. Das Führen von Lastwagen und Bussen ist dagegen nicht mit einer Demenz zu vereinbaren.

Ab wann dürfen Menschen mit Demenz kein Kraftfahrzeug mehr steuern?

Betroffene dürfen dann kein Kraftfahrzeug mehr steuern, wenn die kognitiven Fähigkeiten für das sichere Führen nicht mehr ausreichen. Letztendliche Gewissheit darüber, wann dieser Punkt erreicht ist, kann lediglich eine amtliche Untersuchung schaffen. Besser wäre es jedoch, wenn Betroffene beim Auftreten typischer Demenz-Symptome das Auto stehen lassen.

Wer haftet, wenn ein Demenzerkrankter einen Verkehrsunfall baut?

Für einen Schaden ist in der Regel die Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters verantwortlich. Besteht der Verdacht auf eine Demenz, kann der Versicherer unter Umständen jedoch Ansprüche gegenüber dem an Demenz erkrankten Fahrer oder dessen Angehörigen geltend machen. Wie groß dieses Risiko ist, liegt ebenfalls wieder an der Art und Ausprägung der Demenzerkrankung.

Dürfen Ärzte Informationen über die Fahrtüchtigkeit weitergeben?

Normalerweise gilt die ärztliche Schweigepflicht. Bekommt ein Arzt jedoch Kenntnis davon, dass eine Person trotz amtlich festgestellter Fahruntüchtigkeit hinters Steuer steigt, kann er von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Dies geschieht, um mögliche Risiken für den Betroffenen sowie unbeteiligte Dritte abzuwenden.

Welche Hinweise beim Fahrverhalten können für Demenz sprechen?

Zu den typischen Anzeichen für eine Demenz zählen folgende Auffälligkeiten im Bezug auf das Fahrverhalten: Desorientierung (zum Beispiel an Kreuzungen), häufiges Verfahren auf vertrauten Strecken, zögerliches Fahren, Missachten oder Nichterkennen von Verkehrsschildern, sehr langsames oder sehr risikoreiches Fahren, Beinaheunfälle sowie eine allgemein risikoreiche Fahrweise.