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Pflege-Bahr

Alles, was Sie zur staatlichen Förderung wissen müssen

Die adäquate Pflege im Alter oder im Fall einer schweren Erkrankung ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Immerhin schießen die Kosten parallel zu den immer knapper werdenden Fachkräften in die Höhe. Umso schlimmer, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Bedarfsfall nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt.

Eine private Vorsorge ist daher unerlässlich. Eine Möglichkeit, die sich neben oder als Ergänzung zu einer guten Pflegezusatzversicherung anbietet, ist der sogenannte Pflege-Bahr. Erfahren Sie, wie die staatlich geförderte Leistung funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und für wen Pflege-Bahr eine lohnende Absicherung ist.

Alles, was Sie zur staatlichen Förderung wissen müssen

Was versteht man unter Pflege-Bahr?

Dass private Absicherung essenziell für den Pflegefall ist, hat die Politik mittlerweile verstanden. Und so hat die schwarz-gelbe Koalition zum 1. Januar 2013 eine bis dato neue staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge aus der Taufe gehoben. Diese Förderung ist als „Pflege-Bahr“ bekannt und trägt damit den Namen des damaligen Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr (FDP).

Jener Minister war es nämlich, der den Vorschlag zu der Gesetzesinitiative einbrachte, um die Pflegevorsorge in Deutschland zu stärken. Seither unterstützt der Staat alle Bürger, die in Eigenverantwortung finanziell vorsorgen wollen.

Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine Pflegezusatzversicherung, die vom Staat jährlich mit 60 Euro gefördert wird. Und das unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers. Anbieter sind private Versicherungsgesellschaften, die auch klassische Pflegezusatzversicherungen im Portfolio haben.

Sinnvolle Zusatzabsicherung über Pflege-Bahr

Warum überhaupt diese zusätzliche Absicherung? Ganz einfach: Schon jetzt sind hierzulande mehr als zwei Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Und deren Zahl nimmt unter anderem aufgrund des sich erhöhenden Durchschnittslebensalters zu. Ab dem 80. Lebensjahr beträgt die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit bereits knapp 30 Prozent.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten trägt, müssen Pflegebedürftige die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Schnell ist so das mitunter über Jahrzehnte aufgebaute Vermögen aufgebraucht. Reichen Privatvermögen, Rente oder Pension nicht aus, müssen häufig sogar Angehörige wie Kinder die Pflegekosten von Gesetzeswegen tragen.

Ebenso wie die klassische Pflegezusatzversicherung ist auch der sogenannte Pflege-Bahr eine weitere Möglichkeit, um die klaffende Versorgungslücke zu schließen. Versicherte sichern sich mit diesem Baustein zur privaten Altersvorsorge also eine adäquate Pflege. Gleichzeitig verringert sich so die mögliche Belastung für das eigene Vermögen und die Einkünfte der Kinder. Immerhin benötigen diese ihr Einkommen wesentlich dringender für die aufwachsenden Kinder oder das Abzahlen des Immobilienkredits

Diese Voraussetzungen müssen Sie für Pflege-Bahr erfüllen

Im Leben gibt es nichts umsonst. Das ist auch bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten so. Um die Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr zu erhalten, muss der Versicherte selbst kaum Voraussetzungen erfüllen. Auf das von Ihnen gewählte Versicherungsprodukt hingegen müssen einige Punkte zutreffen:

  • Bei Vertragsabschluss spielt der Gesundheitszustand des Versicherten keine Rolle. Leistungsausschlüsse sind ebenso tabu wie Risikoaufschläge für Vorerkrankungen.
  • Der Versicherungsvertrag muss für jeden der fünf Pflegegrade unterschiedliche Leistungen beinhalten.
  • Es muss sich um eine Pflege-Monatsgeld- oder Pflege-Tagegeldversicherung handeln. Pro Pflegetag erhalten Sie so im Bedarfsfall eine feste Summe auf Ihr Konto.
  • Die Versicherungsprämie hängt ausschließlich von den gewählten Konditionen und dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss ab.
  • Der Versicherungsbeitrag muss inklusive der staatlichen Förderung mindestens 120 Euro pro Jahr betragen, bzw. bei mindestens zehn Euro monatlich liegen.
  • Die Wartezeit nach dem Versicherungsabschluss bis zum Eintritt der Leistungspflicht darf nicht mehr als fünf Jahre betragen.
  • Für den Fall von Zahlungsschwierigkeiten des Versicherungsnehmers muss es möglich sein, dass der Vertrag bis zu drei Jahren beitragsfrei gestellt wird.
  • Der Versicherungsnehmer muss den Vertrag aus triftigen Gründen, wie zum Beispiel finanzieller Hilfebedürftigkeit, kündigen können.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenso als Versicherungsnehmer ausgeschlossen wie volljährige Personen, die bereits Pflegeleistungen erhalten.

So funktioniert die staatliche Förderung

Grundsätzlich können Sie lediglich eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung nach dem Pflege-Bahr-Modell abschließen. Haben Sie ein passendes Produkt ausgewählt, müssen Sie den Antrag auf den jährlichen Zuschuss formal stellen. Glücklicherweise übernimmt diesen Schritt meist direkt der Versicherer, bei dem Sie Ihr Pflege-Bahr-Produkt abgeschlossen haben. Der staatliche Zuschuss fließt dann direkt an die Versicherung.

Im Leistungsfall zahlt die Versicherung die vereinbarte Prämie inklusive des Zuschusses an Sie aus. Allerdings ist die Auszahlung von Pflege-Bahr an eine tatsächliche Pflegebedürftigkeit gekoppelt. Sie können die Auszahlung also erst dann beantragen, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Um diesen erteilt zu bekommen, ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bzw. der privaten MEDICPROOF GmbH notwendig.

Gesetzliche Mindestleistung: Auszahlung von Pflege-Bahr in der Praxis

Damit ein Anbieter ein Versicherungsprodukt im Rahmen des Pflege-Bahr schnüren darf, muss er pro Pflegegrad gewisse Mindestbeträge auszahlen. Diese Beträge hängen von der Pflegestufe ab, wobei die Höchstleistung erst ab Pflegegrad 5 abrufbar ist. Gleichzeitig muss der Mindestsatz laut dem Gesetzgeber bei mindestens 600 Euro monatlich liegen. Der folgenden Tabelle können Sie die Mindestsätze sowie die gestaffelte monatliche Auszahlung entnehmen.

PflegegradErstattungssatz in Prozent des PflegegeldesMonatlicher Mindestbetrag
110 % von 600 Euro60 Euro
220 % von 600 Euro120 Euro
330 % von 600 Euro180 Euro
440 % von 600 Euro240 Euro
5100 % von 600 Euro600 Euro

Vorteile von Pflege-Bahr

Der große Vorteil der Pflege-Bahr-Produkte sind die geringen Einstiegshürden. Bereits die Volljährigkeit reicht für den Vertragsabschluss aus. Hinzu kommt die Verpflichtung, den Mindestbeitrag von fünf Euro pro Monat zu leisten. Zudem müssen Sie als Antragsteller keinerlei Gesundheitsfragen beantworten, was den Einstieg für Menschen auch mit Vorerkrankungen möglich macht.

Darüber hinaus darf der Versicherer einen Antragsteller nur unter einer einzigen Bedingung ablehnen. Und zwar, wenn dieser bereits an Demenz erkrankt ist oder eine Pflegebedürftigkeit besteht. Der jährliche staatliche Zuschuss komplettiert das Vorteilspaket.

Welche Nachteile hat Pflege-Bahr?

Auf der Seite der Nachteile steht vor allem, dass die Leistungen aus dem Pflege-Bahr bei Weitem nicht ausreichen, um alle Pflegekosten zu decken. So ist in den meisten Fällen erst ab Pflegegrad 5 eine Leistung von 600 Euro (oder mehr) vorgesehen. Zum Vergleich: Im Fall einer stationären Pflege liegt der durchschnittliche Eigenanteil nach Abzug der gesetzlichen Pflegeversicherungsleistung immer noch bei rund 1.800 Euro.

Einen vollwertigen Versicherungsschutz wie zum Beispiel eine private Pflegezusatzversicherung kann Pflege-Bahr damit nicht ersetzen. Da zum Vertragsschluss keinerlei Gesundheitsprüfung stattfindet, finden sich in Pflege-Bahr-Tarifen zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen. Diese werden mit einem erhöhten Risiko pflegebedürftig und nehmen dementsprechend die Leistungen der Versicherungen in Anspruch.

Damit steigt die Gefahr für Beitragssteigerungen im Rahmen der Vertragslaufzeit. Obendrein besteht in den meisten Fällen eine Wartezeit von fünf Jahren. Tritt die Pflegebedürftigkeit also schon nach drei Jahren ein, müssen Sie weitere zwei Jahre auf die Auszahlung der Leistungen warten.

Tipp:

Tritt die Pflegebedürftigkeit im Rahmen eines Unfalls ein, entfällt bei Pflege-Bahr die Wartezeit mit sofortiger Wirkung.

Das Vorsorge-Duell: Pflege-Bahr versus private Pflegezusatzversicherung

Staatlich gefördertes Pflege-BahrUngeförderte private Pflegezusatzversicherung
– Keine Leistungseinschränkungen wegen Vorerkrankungen.  

– Keine Gesundheitsprüfung zu Vertragsbeginn.

– Pflege-Bahr kann die anfallenden Gesundheitskosten in der Regel nicht abdecken.

– Geringe Beiträge sind auch für Versicherte mit geringem Einkommen leistbar.  

– Pflege-Bahr beinhaltet keinerlei Risikozuschläge für die Versicherer.  

– In der Regel fünf Jahre Wartezeit bis zum Leistungsbeginn bei Pflegebedürftigkeit.
– Im Pflegefall sind Leistungseinschränkungen möglich.

– Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss.  

– Im Pflegefall werden die Kosten häufig komplett abgedeckt.

– Beiträge können sich während der Vertragslaufzeit je nach Tarif deutlich erhöhen.

– Versicherer können Risikozuschläge erheben.

– Private Pflegezusatzversicherungen arbeiten mit minimaler bzw. ganz ohne Wartezeit.

Pflege-Bahr ganz einfach von der Steuer absetzen

Auch eine Pflege-Tage- bzw. Pflege-Monatsgeldversicherung, die mit staatlicher Pflege-Bahr-Förderung abgeschlossen wird, können Sie von der Steuer absetzen. Immerhin handelt es sich um sogenannte Vorsorgeaufwendungen. Dazu tragen Sie einfach Ihren Anteil im entsprechenden Formularfeld ein. Halten Sie für das Finanzamt die notwendigen Nachweise bereit. Diese bekommen Sie in der Regel direkt von der Versicherungsgesellschaft zur Verfügung gestellt.

Für wen ist Pflege-Bahr sinnvoll?

Nun, da Sie vollumfänglich über das Thema Pflege-Bahr informiert sind, stellt sich eine entscheidende Frage: Ist Pflege-Bahr für mich sinnvoll bzw. für wen lohnt es sich? Kurz gesagt profitieren vor allem ältere Menschen und Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen von Pflege-Bahr, da keine Gesundheitsprüfung stattfindet.

Häufig stellt ein Modell wie Pflege-Bahr sogar die einzige Möglichkeit dar, eine zusätzliche private Pflegeabsicherung zu erhalten. Bei jüngeren und kerngesunden Menschen sieht das anders aus. Hier ist eine private Pflegezusatzversicherung das attraktivere Gesamtpaket. Nicht nur, dass die Prämien bei einem frühzeitigen Versicherungsabschluss sehr günstig sind.

Mit dem richtigen Tarif lässt sich sogar die komplette Leistungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen. Und darum geht es bei der privaten Vorsorge doch, oder? Informieren Sie sich noch heute über die Vorteile der privaten Pflegezusatzversicherung von MAXCARE und erfahren Sie, welcher Tarif optimal zu Ihnen passt!