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Private Unfallversicherung wechseln

Das müssen Sie beachten

Unfälle sind schnell passiert und haben häufig nachhaltige Folgen. Leider greift die gesetzliche Unfallversicherung oftmals nicht, denn die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Wohl dem, der eine gute Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Da wären wir auch schon beim Thema: Denn Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung, zumal der Teufel nur allzu oft im Detail verborgen liegt. Erfahren Sie, wann ein Wechsel der privaten Unfallversicherung sinnvoll ist, was eine gute Police ausmacht und auf welche Stolperfallen Sie unbedingt achten müssen.

Das müssen Sie beachten

Unfallversicherung wechseln: Wann ist es sinnvoll?

Das ist die Frage aller Fragen. Immerhin ist es gar nicht so leicht, herauszufinden, wann ein Wechsel Sinn macht. In näheren Kontakt mit unseren Versicherungen kommen wir schließlich nur dann, wenn etwas Gravierendes passiert. Grundsätzlich gilt aber wie bei jeder privaten Versicherung, dass Sie nicht Ihr Leben lang an einen einmal abgeschlossenen Tarif gebunden sind.

Der Marktwirtschaft sei Dank, haben Sie das Recht, sich zwischen unterschiedlichsten Anbietern und Policen entscheiden zu dürfen. Hierzu lohnt es sich, wenn Sie zumindest alle paar Jahre einmal einen Blick in Ihre Police werfen und diese prüfen. Wichtige Ereignisse sind etwa Hochzeiten, Familienzuwachs oder die Aufnahme risikoreicher Freizeitbeschäftigungen, die unter Umständen zusätzlich versichert werden müssen.

Bietet Ihnen Ihre aktuelle Versicherung hier kein entsprechendes Angebot, macht ein Wechsel Sinn. Aber auch, wenn Sie feststellen, dass Sie die gleiche Leistung (oder mehr Leistung) für das gleiche (oder weniger) Geld bekommen, bietet sich der Wechsel der Unfallversicherung an.

Was noch für den Versicherungswechsel spricht

  • Zu niedrige Versicherungssumme: Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist essenziell, damit im Fall der Invalidität genügend finanzielle Mittel für die zusätzlichen Belastungen bereitstehen. Grundsätzlich gilt hier das Prinzip „je mehr, desto besser“. Mindestens 200.000 Euro schwer sollte die Versicherungssumme in einem wirklich guten Tarif jedoch sein. Jedenfalls dann, wenn keine anderweitige private Absicherung in Form von nutzbaren Geldanlagen besteht.
  • Zu niedrige Progression: Mit der Progression lässt sich die Versicherungsleistung mit ansteigendem Invaliditätsgrad überproportional erhöhen. In einem Tarif ohne Progression bleibt es unabhängig vom Invaliditätsgrad immer bei der gleichen vereinbarten Gesamtleistung. Abhängig von Ihrem Sicherheitsbedürfnis sollten Sie einen Tarif mit Progression wählen.
    Gute Unfallversicherungstarife bieten etwa 225 Prozent oder 350 Prozent Progression. Im Exklusiv-Tarif von MAXCARE profitieren Sie sogar von einer Progression von 500 Prozent. Damit steigt die Versicherungssumme auf bis zu 600.000 Euro an. Wichtig: Die Progression setzt meist erst ab einem bestimmten Grad der Invalidität ein.
  • Eingeschränkter Geltungsbereich: Früher war es üblich, dass Versicherer ihre Leistungen auf das Inland beschränkt oder nur bestimmte Bereiche der Freizeit abgedeckt haben. Gerade ein Blick in ältere Tarife lohnt sich hier häufig. Ein moderner Unfallversicherungsschutz umfasst heute die gesamte Freizeit (mit Ausnahme von Extremtätigkeiten) und bietet einen weltweiten Schutz bei Unfällen.

Tarifwechsel oder Anbieterwechsel?

Ändern sich die Lebensumstände oder stellt sich ein Unfallversicherungsvertrag als suboptimal heraus, muss es nicht immer gleich ein Wechsel zu einem gänzlich neuen Anbieter sein. Deutlich leichter ist meist der interne Wechsel in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters. Vor allem der Aufstieg in einen leistungsstärkeren Tarif ist in der Regel komplikationslos möglich.

Bei den Tarifen von MAXCARE etwa haben Sie die Möglichkeit, sich über einen höheren Tarif, wie zum Beispiel „Komfort“, „Premium“ oder „Exklusiv“ nachzuversichern. Findet sich bei einem Altanbieter keine Police, die hinsichtlich der Leistungen oder des Preis-Leistungsverhältnisses passt, ist ein Anbieterwechsel eine gute Option. Das Gleiche gilt auch bei einer allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Service des Anbieters.

Achtung: Wann darf ich meine Unfallversicherung wechseln?

Am einfachsten haben Sie es, wenn Sie bisher keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Dann können Sie jederzeit einen Unfallversicherungsvertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter müssen Sie unbedingt auf Ihre Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist achten.

Viele Versicherungen setzen eine Mindestlaufzeit von einem, zwei oder gar drei Jahren voraus, bevor Sie überhaupt aus dem Vertrag aussteigen können. Nur wenn diese Sperrfrist abgelaufen ist, können Sie den Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt kündigen. Ebenfalls wichtig ist die in der Regel drei Monate betragende Kündigungsfrist zum aktuellen Versicherungsjahr.

Das Versicherungsjahr endet einen Tag vor dem Tag des Versicherungsbeginns. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Unfallversicherung mit drei Jahren Mindestlaufzeit am 15. Juni 2017 abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag frühestens zum 14. Juni 2020 kündigen.

Vorsicht Falle: Achten Sie beim Wechsel der Unfallversicherung darauf, dass zwischen dem Vertragsende der alten und dem Vertragsbeginn der neuen Police möglichst keine Lücke besteht. In der Zwischenzeit sind Sie nicht gegen Unfälle in der Freizeit versichert!

Diese Leistungen gehören in jede Unfallversicherungspolice

Wenn Sie sich schon auf die Suche nach einer neuen Police oder einem neuen Anbieter machen, spielen nicht nur die „großen Zahlen“ eine tragende Rolle. Auch einige Zusatzoptionen sind wichtig und gehören in jeden guten Unfallversicherungsvertrag. Neben Geldleistungen für die Hinterbliebenen bei einem unfallbedingten Tod (Todesfallleistungen) betrifft das beispielsweise die Übernahme von Bergungskosten.

Diese beinhalten alle Kosten, die im Rahmen einer Unfallbergung durch die Suche, die Rettung an sich sowie den Transport ins Krankenhaus entstehen. Ist die Bergung etwa in den Bergen sehr aufwendig, können leicht hohe vierstellige bis fünfstellige Summen zusammenkommen.

Bei allen Tarifen von MAXCARE profitieren Sie hier etwa von einer 100-prozentigen Übernahme der Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Ebenso wichtig ist die Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen. Diese sind nach Unfällen häufig nötig, um das äußere Erscheinungsbild wiederherzustellen. Diese Klausel sollte auch notwendige Zahnbehandlungen und Zahnersatz beinhalten.

Fügen Sie nach Bedarf Sonderleistungen hinzu

Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf Sonderleistungen legen, die Ihnen eine Unfallversicherung bietet. Welche Sonderleistungen sinnvoll sind, hängt von Ihrem persönlichen Schutzbedürfnis sowie von Ihren Lebensumständen ab. Familien etwa sollten auf kindspezifische Regelungen Wert legen. Dazu zählt etwa die Möglichkeit, dass ein Elternteil die Nacht mit im Krankenhauszimmer verbringen kann, wenn das Kind einen Unfall hatte.

Diese Zusatzleistung, die im Übrigen auch in allen MAXCARE-Tarifen enthalten ist, nennt sich Rooming-in. Im Idealfall werden die entstehenden Kosten im neuen Tarif nicht nur teilweise, sondern vollständig übernommen. Weitere typische Sonderleistungen, die entweder enthalten oder dazu gebucht werden können, sind:

  • Einmalzahlungen bei bestimmten Verletzungen
  • Höhere Gliedertaxe
  • Leistungen bei Infektionskrankheiten
  • Leistungen bei Infektionen mit Borreliose und FSME durch Zecken
  • Kostenübernahme für die Unterbringung in Einbett- und Zweibettzimmern
  • Genesungsgeld und Krankenhaustagegeld bei ambulanten OPs
  • Beihilfe für Reha-Maßnahmen
  • Leistungen bei Erfrierungen sowie Ersticken und Ertrinken
  • Leistung bei Tauchunfällen und entsprechend typischen Gesundheitsschäden
  • etc.

Was ist, wenn schon eine Invalidität besteht?

Sie haben nach einem Unfall bereits einen Invaliditätsgrad und / oder Leistungen aus der Unfallversicherung bezogen? Das ist kein Grund, die Unfallversicherung nicht zu wechseln. Hier ergeben sich allerdings einige Besonderheiten, was den künftigen Versicherungsschutz angeht. Haben Sie bereits einen Invaliditätsgrad, spricht man beim Versicherungswechsel von einer sogenannten anerkannten Vorinvalidität.

Ist das der Fall, hat das zwei Konsequenzen. Erstens: Sie können künftig keine weiteren Leistungen mehr für die bereits vorliegende Invalidität beziehen. Zweitens: Im Versicherungsfall wird Ihr aktueller Invaliditätsgrad in die Berechnung der Leistungen einbezogen. Diese Regelung gilt sowohl beim Wechsel der Unfallversicherung als auch beim Verbleib bei der alten Versicherung. Das folgende Beispiel zeigt, wie ein Fall mit Vorinvalidität gehandhabt wird:

Unfallbedingter Invaliditätsgrad: 70 Prozent

Vorinvalidität: 15 Prozent

Versicherungssumme: 200.000 Euro

Gesamtinvalidität: 70 Prozent – 15 Prozent = 55 Prozent

Leistung der Unfallversicherung: 200.000 Euro x 55 Prozent = 110.000 Euro

Schritt für Schritt die Versicherung wechseln

  1. Vergleichen Sie Ihren aktuellen Tarif mit anderen Tarifen Ihres Anbieters sowie mit den Tarifen anderer Unfallversicherungen. Achten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern vergleichen Sie vor allem die Leistungsqualität und damit das Preis-Leistungsverhältnis.
  • Prüfen Sie die Kündigungsrechte und Kündigungszeiträume Ihres aktuellen Versicherungsvertrags. Vorsicht bei den Mindestvertragslaufzeiten: Diese können zwischen einem und drei Jahren liegen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von drei Monaten möglich.
  • Schließen Sie Ihre neue Unfallversicherung ab. Achten Sie darauf, dass die neue Versicherung ohne Übergangszeit nahtlos an die neue Versicherung anschließt. Ansonsten besteht in der Zwischenzeit kein Versicherungsschutz!
  • Kündigen Sie Ihren alten Versicherungsvertrag gemäß der vorgeschriebenen Vertragsfristen. Um sicherzugehen, dass alle Fristen eingehalten werden und die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist, versenden Sie Ihre Kündigung am besten via Einschreiben mit Rückschein.