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Unfallschutz beim Sport

Auf diese Stolperfallen müssen Sie achten

Sport ist gesund! Das haben in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen erkannt und die Sportschuhe geschnürt. Dennoch fährt, läuft und schwimmt die Gefahr von Unfällen und Verletzungen immer mit. Ganz gleich, ob beim Radfahren, beim Joggen, bei Teamsportarten wie Fußball oder beim Klettern. Unfälle können immer passieren. Die wenigsten Menschen machen sich dabei jedoch wirklich Gedanken um ihren Versicherungsschutz.

Immerhin profitieren wir hierzulande doch von einem ausgezeichneten gesetzlichen Versicherungssystem mit Netz und doppeltem Boden, oder etwa doch nicht? Tatsächlich gibt es gerade im Zusammenhang von Sportunfällen und dem Versicherungsschutz zahlreiche Stolperfallen. Wir klären, worauf Freizeitsportler in Sachen Unfallschutz unbedingt achten sollten.

Auf diese Stolperfallen müssen Sie achten

Hätten Sie es gewusst? – Wo die meisten Sportunfälle passieren

Laut Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft ereignen sich allein in Deutschland jährlich rund 1,5 Millionen Sportunfälle (Stand 2019). Die meisten davon gehen sehr glimpflich mit Prellungen, Schürfwunden und blauen Flecken aus. Glücklicherweise sind schwere Verletzungen mit bleibenden Folgeschäden oder sogar Todesfälle selten.

Bevor wir uns genauer mit den Stolperfallen der Unfallversicherung beim Sport befassen, wollen wir einen Blick auf die unfallträchtigsten Sportarten werfen. Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass die meisten Sportunfälle nicht bei als „gefährlich“ geltenden Sportarten passieren? Tatsächlich sind Unfälle beim Tauchen, Klettern, Kampfsport oder Fallschirmspringen vergleichsweise selten. Der Löwenanteil aller Sportunfälle entfällt mit satten 37 Prozent auf den Volkssport Fußball.

Auf dem zweiten Platz befindet sich mit 23 Prozent der Skisport. Auf dem dritten Rang liegen mit zwölf Prozent sonstige Ballsportarten wie Handball, Basketball und American Football. Der als besonders gefährlich geltende Reitsport findet sich mit nur vier Prozent aller Sportunfälle auf Rang vier ein. Alle anderen Sportarten spielen für sich genommen keine große Rolle und summieren sich in der Gesamtstatistik auf 23 Prozent auf.

Nur eine private Unfallversicherung schützt zuverlässig beim Freizeitsport

Nahezu jeder von uns profitiert von der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese hat seit Jahrzehnten den Zweck, im Fall von unfallbedingter Invalidität Kosten zu übernehmen und so ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Warum sollte man dann eine private Unfallversicherung benötigen und dafür viel Geld ausgeben?

Ganz einfach, die gesetzliche Unfallversicherung greift generell nur in vergleichsweise wenigen Fällen. Gerade beim Sport ist die gesetzliche Unfallversicherung kaum in der Leistungspflicht. Das liegt schlicht daran, dass der Unfallschutz des Staates nur in folgenden Fällen greift:

  • Bei Unfällen während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz bzw. im Zusammenhang mit der Arbeit.
  • Auf dem direkten Weg zur Arbeit sowie auf dem Heimweg.
  • Mitinbegriffen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder in der Einrichtung sowie auf dem Weg dorthin.

    Sie vermissen die restlichen rund 16 Stunden des Tages? Genau die Stunden, in denen Sie Ihre Freizeit haben und Hobbys wie sportlichen Betätigungen nachgehen? Das ist korrekt, denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht in der Freizeit. Rentner und Hausfrauen bzw. Hausmänner sowie Selbstständige sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert.

    Hier besteht allerdings die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung dagegen füllt die Lücke zwischen Arbeitszeit und Freizeit aus bzw. greift 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr. Jedenfalls dann, sofern ein Unfall oder ein Unfall im Sinne des erweiterten Unfallbegriffs vorliegt.

Und was ist, wenn ich Sport und Arbeit verbinde?

Viele Menschen nutzen den Arbeitsweg mittlerweile für ihre tägliche sportliche Betätigung. Ist die Distanz nicht allzu weit, joggt mancher die fünf bis zehn Kilometer zum Arbeitsplatz und zieht sich dort um. Noch beliebter ist der Arbeitsweg per Fahrrad. Der eine oder andere Radsportler nutzt eine Distanz von 30 bis 50 Kilometer entweder regelmäßig oder zumindest sporadisch als Trainingsrunde.

Ob die gesetzliche Unfallversicherung hier greift, hängt von der Beurteilung der Einzelsituation ab. Faktoren wie die Fahrweise, die Wahl der direkten Strecke (ohne Umwege) oder sonstige Faktoren, die eher an Freizeitsport als an den Arbeitsweg erinnern, kommen hier zum Tragen.

Im Zweifelsfall kann ein Sturz mit dem Rennrad auf dem Weg zur Arbeit also so ausgelegt werden, dass es sich nicht um den direkten Arbeitsweg, sondern um ein sportliches Freizeitvergnügend handelt. Mögliche Folgeschäden müssten Sie damit aus eigener Tasche finanzieren. Wer gänzlich auf Nummer sicher gehen will, der schließt eine private Unfallversicherung ab.

Sportverletzung oder Sportunfall? – Auf die Details kommt es an

Eines ist klar: Eine Unfallversicherung zahlt auch beim Sport nur dann, wenn es sich bei dem auslösenden Ereignis um einen Unfall handelt. Genau das ist in vielen Fällen der entscheidende Knackpunkt. Denn, was gilt nun als Sportunfall und was ist lediglich eine einfache Sportverletzung, bei der kein gesonderter Unfallversicherungsschutz besteht?

Ist ein Knochenbruch nach einer Eigenbewegung etwa schon ein Sportunfall oder bedarf es dazu beispielsweise der Mitwirkung eines Gegenspielers beim Fußball? Um den Sachverhalt aufzuklären, ziehen wir die Definition des Unfallbegriffs heran. Damit es sich auch im rechtlichen Sinne um einen klassischen Unfall handelt, müssen zwei Faktoren zutreffen: Ersten muss ein Ereignis plötzlich und von außen auf dem Körper einwirken. Zweitens muss die entstandene Gesundheitsschädigung unfreiwillig erfolgen.

Stürzen Sie beim Mountainbiken etwa über eine Wurzel und brechen sich ein Bein, handelt es sich nahezu garantiert um einen Sportunfall. Gleiches gilt, wenn Sie im Zweikampf beim Fuß- oder Handball von einem Gegenspieler verletzt werden. Ziehen Sie sich dagegen ohne eine direkte Einwirkung von außen eine Verletzung zu, greift der einfache Unfallbegriff nicht mehr. Ergo fallen auch die Leistungen der Unfallversicherung flach.

Deckt meine Unfallversicherung auch den erweiterten Unfallbegriff ab?

Bei einer guten Unfallversicherung stehen Sie aber auch im Fall eines „Sportunfalls“ ohne plötzliche Einwirkung von außen nicht im Regen. Die Zauberwörter lauten hier: „erweiterter Unfallbegriff“. Diese Definition fasst im Unfallbegriff auch Abläufe zusammen, die im Zuge einer Eigenbewegung oder durch eine erhöhte Kraftanstrengung entstehen.

Das können je nach Ablauf unterschiedliche Verletzungsmuster sein. So etwa eine plötzlich während eines Marathonlaufs reißende Achillessehne oder ein beim Krafttraining durch enorme Kraftanstrengung entstandener Muskelabriss. Auch ein klassischer Kreuzbandriss durch das Hängenbleiben im Boden beim Fußball fällt in der Regel unter den erweiterten Unfallbegriff.

Wer eine private Unfallversicherung abschließt, sollte daher in jedem Fall überprüfen, ob diese auch den „erweiterten Unfallbegriff“ abdeckt. Ist das nicht der Fall, ist der Unfallversicherungsschutz für den Freizeitsport nicht nur ein wenig lückenhaft, sondern bei zahlreichen Disziplinen beinahe nutzlos.

Tipp: Über den Sportverein abgesichert

Freizeitsportler, die ihren Sport in einem Verein betreiben, genießen in der Regel einen gesonderten Versicherungsschutz. In den meisten Fällen haben Vereine entsprechende Versicherungspakete abgeschlossen, sodass alle Mitglieder haftpflicht- und unfallversichert sind. Aber Achtung: Dieser Unfallversicherungsschutz gilt nur, solange sich der Unfallschaden im Zuge der Vereinstätigkeit ereignet.

Das bedeutet also zum Beispiel während eines offiziellen Wettkampfes, beim Training oder auf der An- und Abreise. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für andere Vereinstätigkeiten wie Sitzungen, die nicht direkt etwas mit der sportlichen Aktivität zu tun haben. Trainingsumfälle außerhalb des Vereinstrainings sind jedoch nach wie vor nicht abgedeckt.

Auch die Frage der ausreichenden Deckungssumme sollten Sie sich bei einer Unfallversicherung über den Verein stellen. Häufig ist diese nicht ausreichend für einen optimalen Schutz. Die private Unfallversicherung ist daher trotz vereinsseitiger Versicherung die Option, mit der Sie wirklich auf Nummer sicher gehen.

Übrigens

Verletzen Sie sich im Rahmen des Betriebssports, greift wieder die gesetzliche Unfallversicherung.

Auch bei privaten Unfallversicherungen Ausschlüsse prüfen

Eine gute private Unfallversicherung ist für Freizeitsportler ein veritables Ruhekissen. Dennoch deckt auch eine solche Versicherung nicht alles ab. Unter dem Punkt „Ausschlüsse“ sind in Versicherungsverträgen die Dinge vermerkt, bei denen die private Unfallversicherung nicht leistet. Ausschlüsse können mehrere Kategorien betreffen.

So können beispielsweise bestimmte Verletzungsmuster bzw. Körperteile ausgeschlossen sein. Häufig sind dies etwa die Menisken der Knie oder die Bandscheiben. Darüber hinaus sind auch bestimmte Berufsgruppen vom Versicherungsschutz der klassischen Unfallversicherung ausgeschlossen. Das betrifft neben Berufssportlern auch Dompteure und Artisten.

Auch diverse Extremsportarten können in Versicherungsverträgen explizit ausgenommen sein. Ebenfalls ausgeschlossen sind Teilnehmer von lizenzpflichtigen Motorsportrennen oder Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen bzw. Piloten von Luftsportgeräten.

In all diesen Fällen sind spezielle Unfallversicherungen notwendig, welche die spezifischen Risiken abdecken. Selbstverständlich sollte ebenfalls sein, dass bei Fahrlässigkeit oder gar absichtlich herbeigeführten Verletzungen ebenso kein Unfallversicherungsschutz besteht. Vorsicht: Auch hoher Alkoholkonsum kann als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Sportunfälle und Verletzungen vermeiden – Die vier besten Tipps

Die beste Versicherung ist die, die Sie niemals benötigen. Das ist auch bei der privaten Unfallversicherung bei Sportunfällen nicht anders. Abschließend möchten wir Ihnen daher noch einige Tipps an die Hand geben, mit denen Sie das Risiko für einen Sportunfall bzw. schwerwiegende Folgen nach einem Unfall deutlich reduzieren können.

  1. Das Risiko wird Ihnen irgendwann zum Verhängnis
    „Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um!“ Der Spruch mag abgedroschen klingen, hat jedoch einen wahren Kern. Wer auch beim Sport eher auf Nummer sicher geht, statt nach dem Motto „No Risk, No Fun“ zu agieren, kann die meisten Unfälle verhindern. In diese Kategorie fällt auch, dass Sie die Herausforderungen und Schwierigkeitsgrade beim Sport nur langsam steigern. Lassen Sie sich keinesfalls von anderen Sportlern – zum Beispiel beim Mountainbiken oder Klettern – zu Dingen hinreißen, die Sie sich nicht zutrauen.
  2. Vorbereitung ist alles
    Etliche Sportunfälle entstehen durch eine unzureichende Vorbereitung des Körpers. Sind Muskeln, Gelenke und Bänder nicht ausreichend erwärmt, sind in kniffligen Situationen Probleme vorprogrammiert. Und sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen ist gut erwärmtes und elastisches Gewebe weniger anfällig für schwere Verletzungen. Übrigens: Eine grundsolide Ausstattung mit Muskeln schützt Bänder, Sehnen und Knochen bei Unfällen wie ein Sicherheitspolster vor Verletzungen. Das gilt insbesondere für Verletzungen durch Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung.
  3. Tragen Sie immer die empfohlene Schutzausrüstung
    Es klingt wie eine Binsenweisheit, aber: Wer seinen Körper beim Sport mit der empfohlenen Schutzausrüstung schützt, muss selbst bei heftigen Stürzen und Zusammenstößen nicht mit allzu heftigen Folgen rechnen. In diese Kategorie fallen neben dem Sturzhelm beim Fahrrad- und Skifahren auch entsprechende Protektoren beim Skaten, Schienbeinschoner beim Fußball oder feste Schuhe mit hohem Schaft beim Wandern.
  4. Behalten Sie das Wetter und die Witterung im Auge
    Äußere Faktoren spielen beim Unfallrisiko während des Sports eine tragende Rolle. Allem voran stehen Wind und Wetter. Nässe etwa lässt Laub zu Schmierseife beim Laufen oder Radfahren werden. Nicht umsonst steigen die Unfallzahlen allgemein im Herbst etwas an. Gleiches gilt für Schnee und Eis im Winter.

    Darüber hinaus können auch Starkregen, Nebel, Gewitter und sogar große Hitze die Unfallwahrscheinlichkeit beim Sport drastisch erhöhen. Behalten Sie bei der Planung Ihrer sportlichen Aktivitäten das Wetter also immer im Auge und bleiben Sie im Zweifelsfall lieber zuhause. Das gilt vor allem für den Reitsport, wo Sie mit einem empfindlichen Sportskameraden unterwegs sind.