Behindertengerechtes Auto

Die wichtigsten Antworten zum Weg zurück in die Freiheit

Das eigene Auto ist in Deutschland wie in vielen anderen modernen Gesellschaften auch der Inbegriff für persönliche Freiheit. Ermöglicht es uns doch, jeden beliebigen Ort zu einem Zeitpunkt unserer Wahl zu erreichen. Sei es nun für den Weg zur Arbeit oder in der Freizeit. Gerade abseits der großen Städte ist ein Fahrzeug unverzichtbar.

Was aber, wenn uns diese Freiheit durch einen Unfall oder eine anderweitig ausgelöste Behinderung plötzlich genommen wird? Mit einem behindertengerechten Auto finden Sie den Weg in die Freiheit zurück. Aber wann besteht überhaupt ein Anspruch? Was kostet der Umbau? Und welche Zuschüsse kann ich erhalten?

Die wichtigsten Antworten zum Weg zurück in die Freiheit

Mögliche Umbaumaßnahmen für maximale Teilhabe

Für das Führen eines klassischen Fahrzeugs sind zwei gesunde Arme und Beine notwendig. Fällt also eines dieser Körperteile durch einen Unfall dauerhaft aus, ist an das Führen eines „normalen“ Wagens mit Schaltgetriebe nicht mehr zu denken. Im Fall einer Behinderung am linken Bein käme etwa die Anschaffung eines Automatikfahrzeugs in Betracht.

Aber selbst wenn beide Beine ausfallen, ist das noch lange nicht gleichbedeutend damit, nie wieder die Freiheit des eigenständigen Autofahrens genießen und ein selbstständiges Arbeitsleben führen zu können. In einem solchen Fall ist der Umbau eines Fahrzeugs zu Handgas und Handschaltung am Lenkrad möglich.

Wie der Name es bereits vorwegnimmt, lassen sich Gas und Bremse hier per Hand bedienen oder über einen Zusatzhebel ähnlich einem Schubregler bei Flugzeugen verwenden. Mittlerweile ist es sogar möglich, ein Fahrzeug durch die Nachrüstung des Lenkrads mit Multifunktionsdrehknäufen für die Einhandbedienung umzurüsten. Hinzu kommen weitere Umrüstmöglichkeiten wie die Herstellung der Rollstuhlkompatibilität.

Wer übernimmt den Umbau meines Fahrzeugs?

Wie Sie sehen, ist technisch einiges möglich. Gar nicht erst zu sprechen vom Potenzial, das das autonome Fahren in näherer Zukunft entfalten wird. Es stellt sich allerdings die Frage, wer den kostspieligen Umbau übernehmen kann. Ein behindertengerechtes Fahrzeug gibt es immerhin nicht von der Stange. Jedes Auto bzw. jeder Umbau ist eine individuelle Angelegenheit, was die Anforderungen und Anpassungen angeht.

Bevor Sie überhaupt darüber nachdenken, den Auftrag für den behindertengerechten Umbau zu vergeben, sollten Sie recherchieren. Der Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. (BbAB) rät dazu, sich nicht auf Kataloge zu verlassen. Testen Sie ein Fahrzeug durch Einsteigen, Aussteigen, eine Sitzprobe und möglicherweise eine Probefahrt auf einem abgesperrten Gelände.

Der Umbau selbst sollte durch einen spezialisierten Fachbetrieb für Umrüstungen erfolgen. Spezialportale wie REHADAT-Autoanpassung.de dienen als Ausgangspunkt, um einen Anbieter in Ihrer Nähe zu finden. Aber auch der Autohändler Ihres Vertrauens ist mit seinen Kontakten ein guter Ansprechpartner.

Wie hoch sind die Kosten für ein behindertengerechtes Auto?

Technische Finesse und Arbeitsstunden haben ihren Preis. Einfache Umbauten wie der Einbau einer Handbedienanlage für Gas und Bremse (ohne den Einbau eines Automatikgetriebes) kosten etwa 2.500 bis 3.000 Euro. Der Heckeinstieg für Rollstuhlfahrer schlägt mit ca. 7.000 bis 9.000 Euro zu Buche. Der Einbau eines Schwenksitzes auf der Beifahrerseite kostet rund 3.000 Euro. Ein Totalumbau, der nahezu alle technischen Möglichkeiten ausschöpft und die Bedienung des gesamten Autos mit nur zwei Fingern ermöglicht, kann dagegen mit bis zu 80.000 Euro ein tiefes Loch in die Ersparnisse reißen.

Wann habe ich den Anspruch auf ein behindertengerechtes Fahrzeug?

Grundsätzlich können Sie sich Ihr Fahrzeug jederzeit nach eigenen Wünschen bei einer Fachwerkstatt umbauen lassen. Ob Sie nun eine Fußheberschwäche haben, im Rollstuhl sitzen oder lediglich einen gesunden Arm zur Verfügung haben – all das spielt prinzipiell keine Rolle. Allerdings tragen Sie hier die Kosten zum großen Teil selbst.

Eine besondere Anspruchsgrundlage besteht für einen Umbau also nicht. Allerdings sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, um beispielsweise staatliche Zuschüsse und sonstige finanzielle Hilfen zu erhalten. Ein Anspruch auf ein eigenes, behindertengerechtes Auto besteht etwa, wenn eine Schwerbehinderung mit einem Behinderungsgrad (GdB) von 100 Prozent vorliegt.

Zusätzlich muss das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) offiziell testiert sein. Gleichzeitig muss eine zumindest teilweise sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit vorliegen, die die Nutzung eines Kraftfahrzeugs voraussetzt.

Welche Zuschüsse gibt es für ein behindertengerechtes Auto?

  1. Steuerersparnis
    Allem voran besteht die Möglichkeit, dass Sie von einer deutlichen Steuerersparnis im Hinblick auf die KFZ-Steuer profitieren. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass eine Schwerbehinderung vorliegt und im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen G bzw. aG, H und BL enthalten sind. Ist das Merkzeichen G verzeichnet, winkt ein Steuernachlass von 50 Prozent. Enthält der Ausweis die Merkzeichen aG, H und BL können Sie sich komplett von der Kfz-Steuer befreien lassen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Auto auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises zugelassen ist und alle Fahrten zu dessen Haushaltsführung erfolgen.
  2. Eingliederungshilfe
    Im Bundesteilhabegesetz ist die sogenannte Eingliederungshilfe als Leistung zur Mobilität verankert. In einigen Fällen kann diese Unterstützungsleistung auch für den Umbau zu einem behindertengerechten Fahrzeug verwendet werden. Möglich ist hier neben einem Zuschuss zum Autokauf auch die Übernahme der Gesamtkosten für den notwendigen Umbau.
    Um die Eingliederungshilfe zu erhalten, gelten einige Voraussetzungen wie unter anderem die Erwerbsunfähigkeit, eine Schwerbehinderung (aG, B, H) und die Einhaltung bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen. Zudem muss die Nutzung eines Fahrdienstes oder des ÖPNV unwirtschaftlich oder unzumutbar sein.
  3. Stiftungen
    Zahlreiche Stiftungen und Initiativen setzen sich für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Als solche unterstützen sie Menschen in Notlagen beispielsweise auch bei der Anschaffung oder dem Umbau eines Autos. Wie hoch die Unterstützung der in der Regel durch Spenden finanzierten Organisationen ist, ist fall- und organisationsabhängig. Als Hauptkriterium für eine Förderung nennen die Stiftungen meist eine Notlage bzw. eine besondere Bedürftigkeit sowie eine Einkommensgrenze.
  4. KFZ-Hilfe
    Zahlreiche Stiftungen und Initiativen setzen sich für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Als solche unterstützen sie Menschen in Notlagen beispielsweise auch bei der Anschaffung oder dem Umbau eines Autos. Wie hoch die Unterstützung der in der Regel durch Spenden finanzierten Organisationen ist, ist fall- und organisationsabhängig. Als Hauptkriterium für eine Förderung nennen die Stiftungen meist eine Notlage bzw. eine besondere Bedürftigkeit sowie eine Einkommensgrenze.
  5. Neuwagenrabatte
    Hätten Sie gewusst, dass Sie als Mensch mit Schwerbehinderung einen attraktiven Rabatt beim Kauf eines Neuwagens bekommen? Dieser wird Ihnen unabhängig vom gewählten Hersteller gewährt und beträgt zwischen 15 und 36 Prozent des Listenneupreises. Ob sich ein Hersteller bzw. Autohaus nun eher an den 15 Prozent orientiert oder einen höheren Rabatt anbietet, bleibt ganz ihm überlassen.
    Für den Rabatt muss ein Schwerbehindertenausweis vorliegen. Welche Merkzeichen erforderlich sind, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Zudem muss das Fahrzeug in der Regel auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises zugelassen werden. Die Zulassung auf einen Angehörigen in bei einigen Herstellern aber mittlerweile ebenfalls möglich.