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Der große Guide zum Thema Kranken- und Pflegebett

Mit abnehmenden körperlichen Fähigkeiten und geringer werdende Mobilität, steigt das Bedürfnis nach Hilfe. Ganz gleich ob natürliche Alterung, chronische Erkrankungen, ein plötzlicher Unfall oder die allgemeine Pflegebedürftigkeit.

All diese Punkte können dazu führen, dass ein Pflegebett bzw. Krankenbett benötigt wird. Das gilt sowohl für die Unterbringung in einer Einrichtung als auch vor allem dann, wenn die betroffene Person so lange wie möglich zuhause bleiben soll.

Da das Thema Pflegebett relativ komplex ist, fühlen sich viele Angehörige davon überfordert. In unserem Guide zum Thema Kranken- und Pflegebett möchten wir uns daher den wichtigsten Fragen rund um die Ausprägungen, die Ausstattung, die Kostenübernahme und letztlich dem Antragsverfahren widmen.

Definition: Was ist ein Pflegebett?

Bei einem Pflegebett handelt es sich um ein spezielles Bett, das für Menschen entwickelt wurde, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Ausgerichtet sind diese Betten sowohl für Menschen, die dauerhaft als auch lediglich für eine kurze Zeit mit solchen Einschränkungen zu kämpfen haben. Der Einsatz verfolgt dabei mehrere Ziele.

  • Einerseits unterstützen diese Betten die Tätigkeit der Pflegenden und schonen somit etwa den Rücken beim Lagern.
  • Andererseits zielt ein Pflege- bzw. Krankenbett darauf ab, Menschen mit Einschränkungen zu mehr Eigenständigkeit und Selbstständigkeit zu verhelfen.

So erleichtern Lift, Rückenteil und hohe Bettkante etwa das eigenständige Aufstehen. Aus diesem Grund gibt es auf dem Markt für verschiedene Ausprägungen der Pflege- bzw. Hilfsbedürftigkeit auch unterschiedliche Betten. Während sich einige durch die Ausrichtung auf die Funktionalität vor allem für den Einsatz in Kranken- und Pflegeeinrichtungen eignen, gibt es andere Modelle mit höheren optischen Designansprüchen für die häusliche Pflege.

Zahlenquelle

Wie die vorangegangene Grafik eindrücklich demonstriert, ist der Bedarf nach bedarfsgerechten Pflegebetten insbesondere in Pflegeheimen groß. Für Menschen, die unter Bettlägerigkeit leiden sowie für deren Pflegende ist ein Pflegebett unerlässlich. Das gilt für Personen in Einrichtungen ebenso wie für bettlägerige Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden.

Lesetipp: In unserem Ratgeber „Bettlägerigkeit – Herausforderungen, Folgen und die besten Tipps“ erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Bettlägerigkeit wissen müssen.

Diese Arten von Pflegebetten gibt es:

  • Therapiebetten
  • Rehabetten
  • Intensivpflegebetten
  • Lagerungsbetten
  • Mobilisierungsbetten
  • Schwerlastbetten
  • Niederflurbetten
  • Sitzbetten
  • Pflegebetten mit Tiefenverstellung
  • Aufstehbetten mit Aufstehhilfe
  • Stehbetten
  • Seitenlagerungsbetten

Welche Form von Pflege- bzw. Krankenbett die richtige ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen der Person ab, die das Bett nutzt. Der ideale Ansprechpartner zur Bedürfnisermittlung sind Hausärzt:innen. Diese haben die komplette Einsicht in die Krankenakte. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Beurteilung von Gutachter:innen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bzw. bei Privatversicherten durch MEDICPROOF übernehmen zu lassen.

Schon gewusst? – Smarte Pflegebetten sind die Zukunft

Die Zukunft hält auch im Bereich der Pflegebetten in Form von moderner Technik Einzug. Vielerorts werden mit umfassender Sensortechnik ausgestattete Pflegebetten daher auch als „intelligente Pflegebetten“, „smarte Pflegebetten“ oder „Pflegebetten 4.0“ bezeichnet. Tatsächlich sind solche Betten sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegenden eine deutliche Erleichterung.

So können Sensoren etwa die Körpertemperatur, das Körpergewicht oder die Feuchtigkeit der Matratzenauflage prüfen. Zudem ist die Überprüfung möglich, ob sich eine Person noch im Bett befindet. Auch die Steuerung der Höhe sowie der Neigung von Kopf- und Fußteil mittels verknüpfter Smartphone-App sind möglich.

Hier lassen sich auch gleich Profile hinterlegen, durch die das Pflegebett mit einem Klick in die „Nachtposition“, die „Lagerungsposition“ oder die „Tagposition“ gebracht werden kann. In absehbarer Zeit werden smarte Betten aufgrund ihrer Vorteile zum Standard werden. Und das sowohl in professionellen Pflegeeinrichtungen als auch in der heimischen Pflege.

Wo liegen die Unterschiede zu Kranken- und Seniorenbetten?

Im Titel heißt es doch Kranken- und Pflegebett – warum war dann bisher nur von Pflegebetten die Rede? Diese Frage können wir Ihnen leicht beantworten: Rein technisch gibt es zwischen Krankenbetten und Pflegebetten prinzipiell keinen Unterschied (einmal von den unterschiedlichen Ausführungen abgesehen).

Es handelt sich in beiden Fällen um Betten, die an die Bedürfnisse eines pflegebedürftigen Menschen angepasst sind. Der Hauptunterschied liegt darin, wer für die Kosten aufkommt. Beim Krankenbett ist das die Krankenkasse. Ein Krankenbett kann dort etwa dann als „behindertengerechtes Bett“ beantragt werden.

Die Beantragung ist somit auch dann möglich, wenn kein anerkannter Pflegegrad besteht. Beim Pflegebett dagegen kommt die Pflegekasse für die Kosten auf. Das ist ausschließlich bei Personen der Fall, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) einen zuerkannten Pflegegrad haben. Wir werden also im Folgenden weiterhin verallgemeinernd vom Pflegebett sprechen.

Ein Seniorenbett dagegen muss nicht die hohen Ansprüche eines Pflegebetts erfüllen. Anders als bei herkömmlichen Betten fällt bei Seniorenbetten etwa die Liegefläche mit einer Höhe zwischen 42 und 60 cm höher aus. Der erhöhte Bettrahmen erleichtert beispielsweise das Aufstehen und Hinlegen.

Auf einen Blick: Vor- und Nachteile eines Pflegebetts

Vorteile eines PflegebettsNachteile eines Pflegebetts
– Unterstützt Eigenständigkeit von Pflegebedürftigen.  
– Hilft beim selbstständigen Aufstehen, Hinlegen und Umsteigen in einen Rollstuhl.
– Bequeme Position ist per Fernbedienung oder App einstellbar.  
– Schont die Kräfte der pflegebedürftigen Person.  
– Unterstützt das gelenks- und rückenschonende Arbeiten von Pflegekräften bzw. Angehörigen.  
– Die Mitnahme beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist unter Umständen möglich.  
– Es existiert eine große Vielfalt an verwendbaren Zubehör für mehr Sicherheit und Komfort.
– Meist sind Pflegebetten lediglich für eine Person ausgelegt, was bei Paaren zu Problemen führen kann.  
– Pflegebetten benötigen viel Platz am Aufstellort.  
– Unter Umständen müssen bauliche Umbaumaßnahmen vorgenommen werden.  
– Freiheitseinschränkendes Zubehör (zum Beispiel Seitengitter, Fixierbandagen) werden insbesondere von Laien häufig ohne ärztliche Indikation eingesetzt.  
– Die Anschaffungskosten für ein maßgeschneidertes Pflegebett sind vergleichsweise hoch.  
– Optisch fügen sich Pflegebetten häufig nicht harmonisch in das Wohnumfeld ein.

Eigenschaften und Ausstattung von Pflegebetten

Im Vergleich zu normalen Betten bestehen bei Pflegebetten deutliche Unterschiede. Diese betreffen neben der allgemeinen Bauart und den Maßen auch die Ausstattung, angefangen vom Lattenrost und der Matratze bis hin zu Schlafkissen und optionalen Betttischen.

  • Maße und Bauart: Die Maße eines Pflegebetts unterscheiden sich, zumindest was die Liegefläche angeht, häufig nicht von Standard-Betten. Meist beträgt sie 90 x 200 cm. Optional sind aber auch kleinere oder größere Liegeflächen möglich. Was dagegen deutlich vom Standard-Bett abweicht, ist die deutlich massivere Bauart. Pflegebetten sind so ausgelegt, dass dort auch schwere Patient:innen problemlos gepflegt werden können. Die sogenannte sichere Arbeitslast liegt bei Standard-Pflegebetten zwischen etwa 145 und 190 kg. Für schwerere Pflegebedürftige hält der Markt Schwerlastpflegebetten mit einer maximalen Arbeitslast von 250 kg bereit.
  • Lattenrost: Da sich pflegebedürftige Personen deutlich länger in ihrem Bett aufhalten (bettlägerige Personen sogar beinahe 24 Stunden pro Tag) kommen in Pflegebetten spezielle Lattenroste zum Einsatz. Diese funktionalen Roste sind mit verstellbaren Kopf- und Fußteilen für unterschiedliche Liege- und Sitzpositionen ausgestattet. Hinzu kommen mehrere bedürfnisgerechte Liegezonen. Bei Personen, die das Bett nicht mehr eigenständig verlassen können, empfiehlt sich ein Lattenrost mit integriertem Motor für die Verstelloptionen. Ist dagegen noch eine gewisse Beweglichkeit gegeben, kann es auch ein Modell mit mechanischer Verstelleinrichtung sein. Eine motorisierte Variante mit Fern- oder App-Steuerung ist jedoch immer komfortabler – auch für die pflegebedürftige Person selbst.
  • Matratze: Auch die Matratzen eines Pflegebettes sind auf die Dauernutzung ausgelegt. Sie zeichnen sich beispielsweise durch eine erhöhte Luftdurchlässigkeit aus. Auch die Nachgiebigkeit ist in der Regel etwas größer. Somit passen sich die Matratzen besser an den Körper an und senken den Liegedruck. Letzteres hilft dabei, dem Wundliegen (med. Dekubitus) vorzubeugen.
  • Einstiegs- und Aufstehhilfen: Wer noch nicht vollständig bettlägerig ist, kann sich einen gewissen Teil seiner Selbstständigkeit mit einem angepassten Pflegebett bewahren. Pflegebetten lassen sich daher zumindest optional mit einer Aufstehhilfe wie einem Bettgalgen ausstatten. Auch die Möglichkeit, die Liegefläche hoch und runterzufahren sowie etwaige Bettgitter seitlich abzuklappen helfen beim Ein- und Aussteigen. Auf diesem Weg lassen sich auch Transferhilfen wie Bettleitern und Haltegriffe etwa zum Umstieg in einen Rollstuhl effektiv und manchmal ohne fremde Hilfe verwenden.
  • Bettgitter: Seitengitter dienen sowohl als Hilfsmittel wie auch als Mittel zur Erhöhung der Sicherheit. Schmale Seitengitter in der Nähe des Kopfteils sind als Aufstehhilfe ausgelegt. Längere Seitengitter, die meist über die ganze Länge des Bettes reichen, sind dagegen ein Reizthema, da sie die Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen einschränken. Eigentlich sollen diese Gitter verhindern, dass pflegebedürftige Personen aus dem Bett fallen und sich verletzen. In anderen Fällen, zum Beispiel wenn eine demente Person bettflüchtig ist, dienen hohe Seitengitter als Fluchtschutz. In den meisten Fällen ist für den Einsatz die Indikation einer Ärztin bzw. eines Arztes oder die Zustimmung der betroffenen Person bzw. von gesetzlichen Vertreter:innen erforderlich.

Achtung:

Für explizite Fixiersysteme ist neben einer ärztlichen Verordnung auch ein richterlicher Beschluss zwingend erforderlich! Pflegekräfte und pflegende Angehörige, die gegen diesen Grundsatz verstoßen, machen sich ansonsten wegen Freiheitsberaubung strafbar!

  • Betttisch: Viele Menschen, die auf ein Pflegebett angewiesen sind, verbringen dort einen Großteil des Tages. Ein Betttisch, der abklapp- und höhenverstellbar ist, erleichtert den Alltag enorm. So dient er beispielsweise als Esstisch, Ablagefläche für Materialien der Pflegekräfte oder als einfacher Beistelltisch für Getränke, Zeitschriften und Co. Gleichzeitig bietet sich ein Betttisch mit zusätzlichem Stauraum für das Unterbringen von Pflegehilfsmitteln an.
  • Matratzenauflage und Schlafkissen: Die Matratze eines Pflegebettes ist höher als eine Standardmatratze. Weiterhin lassen sich die Eigenschaften der Pflegematratze durch eine Matratzenauflage anpassen. Eine spezielle Dekubitus-Auflage verhindert beispielsweise das Risiko für das umgangssprachliche Wundliegen bei mobilitätseingeschränkten Patient:innen. Ein weiterer wichtiger Ausstattungspunkt im Hinblick auf Komfort und Funktionalität sind angepasste Schlafkissen. Je nach Bedürfnislage kommen Nackenkissen, Keilkissen, Lagerungskissen, spezielle orthopädische Seitenschläferkissen oder Bettverkürzungen zum Einsatz. Diese Kissen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis als Pflegehilfsmittel aufgelistet und können (anerkannter Pflegegrad vorausgesetzt) bezuschusst werden.

Kosten: Wie viel kostet ein Kranken- bzw. Pflegebett?

Pflegebetten sind Spezialbetten und kosten daher mehr als Standardbetten. Wie hoch der Preis ausfällt, hängt jedoch sowohl von der Ausstattung als auch vom Hersteller ab. Basis-Pflegebetten ohne besondere Extras schlagen mit etwa 500 bis 800 Euro zu Buche.

Wer etwas mehr Wert auf Komfort und vor allem Funktionalität legt, sollte einen Kostenrahmen von 1.200 bis 2.500 Euro einplanen. Modelle, die mit maximaler Funktonalität und Konnektivität (zum Beispiel App-Anbindung) ausgestattet sind, sind ab etwa 3.000 bis 4.000 Euro zu haben. Zu den bekanntesten Herstellern gehören unter anderem „aks“, „Burmeier“, „bock“ und „Invacare“.

Tipp: Sie möchten bei der Anschaffung eines bedarfsgerechten Pflegebetts Geld sparen? Schauen Sie sich nach einem gebrauchten Pflegebett um. Hier lohnt sich neben dem Blick in die örtlichen Kleinanzeigenportale auch die Kontaktaufnahme mit diversen Pflegeheimen.

Pflegebett privat kaufen oder von der Kasse leihen?

Eines ist sicher: Ein Kranken- bzw. Pflegebett kostet eine gute Stange Geld und stellt damit für pflegende Angehörige eine enorme Belastung dar. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Krankenbett von der Krankenkasse zu leihen. Stimmt die Krankenkasse dem Antrag nach der Prüfung des Bedarfs und Eignung des ausgewählten Modells zu, müssen Sie lediglich eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro leisten.

Wird das „Pflegebett“ im Fall der amtlich anerkannten Pflegebedürftigkeit über die Pflegekasse beschafft, liegt die Zuzahlung bei maximal 25 Euro. Hinzu kommt eine mögliche Mietgebühr von bis zu 800 Euro pro Jahr. Letztere greift sowohl für Kranken- als auch für Pflegebetten.

  • Der Vorteil des Leihmodells: Das von der Kranken- bzw. Pflegekasse mit der Bereitstellung beauftragte Unternehmen ist sowohl für die jährliche Wartung als auch für notwendige Reparaturen verantwortlich.
  • Nachteilig ist allerdings: Die Kranken- bzw. Pflegekasse kann Nutzer:innen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung in Regress nehmen. Die private Anschaffung kann also die günstigere Variante sein.

Auch wenn Sie bei der privaten Anschaffung die Kosten für ein Pflegebett in der Regel in voller Höhe selbst tragen müssen, ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Maximale Freiheit bei der Produktauswahl
  • Sie müssen sich an keinen Kostenrahmen halten
  • Das Design kann passend zum Wohnumfeld gewählt werden
  • Die Spezifikation muss nicht den Vorgaben der Kranken- bzw. Pflegekasse entsprechen
  • Bei dem Pflegebett handelt es sich um Ihr Eigentum
  • Ein späterer Weiterverkauf ist problemlos möglich

Zuschüsse von der Pflegekasse sichern

Sollten für die optimale Nutzung eines Pflegebettes durch eine Person mit anerkanntem Pflegegrad beispielsweise Umbaumaßnahmen im Schlafzimmer notwendig sein, können Sie von Zuschüssen der Pflegeversicherung profitieren. Der Zuschuss für die sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ liegt bei bis zu 4.000 Euro.

Pflegebett beantragen – Diese Optionen haben Sie

Die häufigste Frage von pflegenden Angehörigen lautet: Woher bekomme ich ein Pflegebett? Hier gibt es abhängig davon, wer für die Kosten aufkommen soll, drei Optionen:

  • Option 1: Am einfachsten haben es Selbstzahler, die ein Pflegebett komplett privat beschaffen. Hier genügt die Kontaktaufnahme zum Hersteller bzw. Vertriebsunternehmen.
  • Option 2: Es ist möglich, über die Hausärztin oder den Hausarzt ein Pflegebett bzw. Krankenbett verordnet zu bekommen, sofern nach objektiven Gesichtspunkten ein Bedarf besteht. Es handelt sich also um ein „Pflegebett auf Rezept“. Diese Verordnung wird anschließend bei der Kranken- respektive Pflegekasse eingereicht.
  • Option 3: Die dritte und letzte Möglichkeit betrifft die Begutachtung der potenziell pflegebedürftigen Person. Hierzu muss beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. bei Privatversicherten beim Unternehmen MEDICPROOF ein Antrag gestellt werden. Stellen deren Gutachter:innen die Notwendigkeit eines Pflegebettes fest, besteht ein Anspruch gegenüber der Pflegekasse.

Voraussetzungen für die Genehmigung eines Pflegebetts

Nichts funktioniert in Deutschland ohne Genehmigungsverfahren. Auch Pflegebetten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit diese genehmigt und die Kosten übernommen werden. Laut § 40 Sozialgesetzbuch (SGB XI) muss ein Pflegebett zwei Voraussetzungen erfüllen.

Erstens muss es die Pflege erleichtern und zweitens der pflegebedürftigen Person die selbstständige Lebensführung ermöglichen oder alternativ zur Linderung von deren Beschwerden beitragen. Erfüllt ein Pflegebett bzw. allgemein ein Bett diese Kriterien nicht, lehnt die Kasse den Antrag mit nahezu 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit ab.

Tipp: Antrag über den Pflegedienst stellen

Die meisten pflegenden Angehörigen sind keine Pflegeexpert:innen. Dementsprechend können bei Antragsverfahren kleine Fehler unterlaufen, die einen erheblichen Einfluss auf die Erfolgschancen des Antrags haben. Hier ist es immer empfehlenswert, die Mitarbeiter:innen eines Pflegedienstes bzw. Sozialdienstes mit der Antragstellung zu beauftragen. Diese Spezialist:innen wissen, worauf zu achten ist. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Kasse von der Notwendigkeit eines Pflege- bzw. Krankenbetts ausgeht.