Private Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen

So geht es richtig!

Eine gute Alters- und Pflegevorsorge wird immer wichtiger. Immerhin übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil aller Kosten, die im Fall einer Pflegebedürftigkeit anfallen. Eine private Pflegezusatzversicherung gehört damit zu den sinnvollsten Optionen für einen zusätzlichen Schutz.

Um den Abschluss einer zusätzlichen privaten Vorsorge zu fördern, unterstützt Sie der Staat unter anderem mit der Möglichkeit, die private Pflegeversicherung von der Steuer abzusetzen. Erfahren Sie, wie das Absetzen funktioniert, wo dies in der Steuererklärung zu vermerken ist und auf welche Fallstricke Sie achten müssen.

So geht es richtig!

Wie sieht es mit der Absetzbarkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung aus?

Sonderausgaben für die Vorsorge können im Rahmen der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Hintergrund dieser Absetzbarkeit ist, dass die aufgewendeten Gelder nicht auch noch durch einen steuerlichen Nachteil belastet werden sollen, da sie ausschließlich der Vorsorge dienen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind damit ähnlich wie die Basisbeiträge zur Krankenversicherung prinzipiell unbeschränkt absetzbar. Das gilt sowohl für Sie selbst als auch für die Beiträge, die Sie für Kinder oder Ehepartner zahlen.

Was für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt, gilt auch für die privat abgeschlossene Pflegeversicherung, wie sie etwa Selbstständige häufig abschließen. Hier sind ebenfalls alle Beiträge für Familienmitglieder, die über Sie versichert sind, grundsätzlich absetzbar. Somit besteht in Sachen privater Pflegeversicherung ein großer Unterschied zur privaten Krankenversicherung, deren Beiträge nur teilweise steuerlich absetzbar sind.

Ist auch eine private Pflegezusatzversicherung steuerlich begünstigt?

Da der Staat die Vorsorge durch steuerliche Entlastungen fördern möchte, ist die Frage nach der Absetzbarkeit privat abgeschlossener Zusatzversicherungen nur konsequent. Also ist auch eine private Pflegezusatzversicherung, wie sie MAXCARE in gleich vier Tarif-Stufen anbietet, steuerlich absetzbar? Ja, auch die ungeförderte private Pflegezusatzversicherung kann in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Achtung: Höchstbeträge beachten!

Auch wenn die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung prinzipiell steuerlich begünstigt sind, bedeutet es nicht zeitgleich, dass sich dies auch in der steuerlichen Belastung niederschlägt. Verantwortlich dafür sind die Höchstbeträge, die der Staat für die Absetzbarkeit von Vorsorgeraufwendungen setzt.

Angestellte können höchstens 1.900 Euro pro Jahr geltend machen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt die Grenze für die Absetzbarkeit mit 2.800 Euro pro Jahr deutlich höher. Damit berücksichtigt der Gesetzeber, dass Letztere anders als Angestellte die volle Summe der Beiträge zahlen. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

In der Regel ist der Höchstbetrag der Absetzbarkeit sowohl bei Angestellten als auch bei Selbstständigen schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung (bzw. bei Selbstständigen zur privaten Vorsorge) bereits ausgeschöpft. Alle Beiträge, die Sie über die Höchstbeträge hinaus in Ihre Vorsorge investieren, sind steuerlich nicht absetzbar und müssen somit voll versteuert werden.

Wichtig:

In der Theorie sind die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung steuerlich begünstigt. In der Praxis kommen Sie durch das vorherige Erreichen der Höchstbeiträge nicht mehr zum Tragen.

Beispiel: Wann Sie Ihre Pflegezusatzversicherung absetzen sollten

Gerade, wer in Teilzeit arbeitet oder nicht viel verdient, kann erheblich von der Absetzbarkeit einer privaten Pflegezusatzversicherung profitieren. Nehmen wir einmal an, Sie verdienen 1.500 Euro brutto. Damit zahlen Sie als Angestellter monatlich ca. 130 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung, was einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.560 Euro entspricht.

Nach einem Abzug des Finanzamts in Höhe von vier Prozent bleiben noch ca. 1.498 Euro als ansetzbare Sonderausgaben übrig. Dieser Betrag wird nun von der Höchstbeitragsgrenze von 1.900 Euro abgezogen. Somit bleiben weitere 402 Euro übrig. Damit können Sie beispielsweise die für die private Pflegezusatzversicherung gezahlten Beiträge in Höhe von bis zu 402 Euro steuerlich geltend machen.

Wo muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung eintragen?

Das Ausfüllen der Formblätter der jährlichen Steuererklärung ist immer wieder ein Abenteuer. Umso besser ist es, dass Sie gleich wissen, wo Sie die entsprechenden Angaben im Elster-System machen müssen. Grundsätzlich sind Angaben zur Geltendmachung von Beiträgen zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung im Elsterformular „Anlage Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Die jeweiligen Zeilen sind in den digitalen Formularen entsprechend markiert. Achten Sie dabei auf die folgenden Punkte:

  • Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer tragen Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Zeile 14 ein. Dies entspricht der Zeile 26 aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
  • Anderweitig freiwillig gezahlte Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Zeile 19 eingetragen.
  • In Zeile 25 des Elsterformulars finden die Einträge zur privaten Pflegepflichtversicherung Platz.
  • Beiträge zur zusätzlichen privaten Pflegeversicherung tragen Sie in Zeile 29 ein.
  • Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden in Zeile 39 eingetragen. Diese Angabe entspricht dem Wert aus Zeile 24 c der Lohnsteuerbescheinigung.

Welche weiteren Alternativen gibt es für eine staatliche Förderung?

Über die steuerliche Schiene eine staatliche Begünstigung für die private Pflegezusatzversicherung zu erhalten ist häufig nicht möglich, da die Höchstbeträge bereits durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.

Nichtsdestotrotz gibt es weitere Optionen, die Sie sich zunutze machen können. An erster Stelle steht hier das sogenannte Pflege-Bahr. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, die seit Januar 2013 verfügbar ist und nach dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) benannt ist.

Diese Pflegezusatzversicherung wird vom Staat monatlich mit fünf Euro gefördert. Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 60 Euro pro Jahr. Und das Beste: Der staatliche Zuschuss ist komplett steuerbefreit. Aber Achtung: Ihr monatlicher Beitrag für Pflege-Bahr muss bei mehr als zehn Euro liegen. Ansonsten fällt die staatliche Förderung weg.