Kann ich eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen – allerdings meist nur begrenzt im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Entscheidend sind das Leistungsspektrum, steuerliche Höchstbeträge und die individuelle Versicherungssituation. Dieser Ratgeber erklärt, wann Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuerlich berücksichtigt werden können und worauf Versicherte bei der Angabe in der Steuererklärung achten sollten. Außerdem zeigen wir, welche Grenzen gelten und warum sich ein genauer Blick auf die steuerliche Einordnung lohnen kann.
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Das Wichtigste im Überblick:
- Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich steuerlich absetzbar.
- Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Wer seine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen möchte, muss die geltenden Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen beachten.
- Häufig sind diese Höchstbeträge bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
- Die mögliche Steuerersparnis sollte daher nicht das Hauptkriterium für oder gegen eine Zahnzusatzversicherung sein.
Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar
Die gute Nachricht ist, dass Sie die anfallenden Kosten für Ihre privat abgeschlossene Zahnzusatzversicherung in Ihrer jährlichen Steuererklärung steuermindernd geltend machen können. Genau genommen handelt es sich bei einer solchen privaten Zusatzversicherung um eine Sonderausgabe. Dementsprechend müssen Sie die gezahlten Jahresbeiträge im entsprechenden Feld in ihrer Steuererklärung eintragen oder dies durch Ihren Steuerberater erledigen lassen, sofern Sie sich bei der Eintragung unsicher sind.
Achtung: Abzugsfähige Sonderausgaben sind gedeckelt!
In puncto steuerlicher Absetzbarkeit gibt es allerdings einen Haken, denn die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben ist nach aktuellem deutschem Steuerrecht gedeckelt. Diese Deckelung sieht für Arbeitnehmer aktuell maximale Sonderausgaben in Höhe von 1.900 Euro vor, während für Selbstständige ein Maximalbetrag von 2.800 Euro pro Jahr steuermindernd angesetzt werden kann.
„Nur wenn Du die Höchstgrenze von 1.900 Euro im Jahr nicht ausgeschöpft hast, können sich die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung steuermindernd auswirken.“
Anja Schlicht, Expertin für Krankenversicherungen bei Finanztip
Problematisch ist damit, dass die gewährten Maximalbeträge in den meisten Fällen bereits größtenteils oder sogar komplett von den Beiträgen zur gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenversicherung aufgezehrt werden. Bei den meisten Versicherten macht sich die Zahnzusatzversicherung als Vorsorgeleistung damit trotz prinzipieller Absetzbarkeit nicht steuermindernd bemerkbar.
Steuerliche Aspekte sollten kein Entscheidungskriterium sein
Ganz gleich, ob sich die steuerliche Absetzbarkeit der Zahnzusatzversicherung im Einzelfall monetär bemerkbar macht, sollte die potenzielle Steuerersparnis nicht das Zünglein an der Waage sein. Eine gute Absicherung ist ganz im Gegenteil immer sinnvoll, zumal zahnärztliche Behandlungen schnell immense Kosten aufwerfen können, die durch die Standardzuschüsse der Krankenkassen bei weitem nicht gedeckt werden.

Folglich lohnt sich die Investition in eine private Absicherung immer, wenngleich Sie die Policen und Konditionen der Anbieter einer genauen Prüfung unterziehen sollten, um ein für Sie maßgeschneidertes Angebot zu erhalten.
FAQ:
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