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Was leistet eine private Unfallversicherung?

Wo die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und einer privaten Unfallversicherung liegen, haben wir bereits im entsprechenden Beitrag zum Thema geklärt. Nun wollen wir uns dem Detail zuwenden, was die private Unfallversicherung leistet. Und das ist eine ganze Menge. Immerhin reicht das Leistungsspektrum von Invaliditätsleistungen über Leistungen für die Hinterbliebenen im Todesfall bis hin zu optionalen Modulen, die auch Insektenstiche und typische Folgen von Tauchunfällen mit abdecken.

Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

Allem voran stehen bei der privaten Unfallversicherung die umfangreichen Leistungen bei klassischen Unfällen mit schweren Verletzungen. Da sich diese zum überwiegenden Teil in der Freizeit ereignen, ist dieser Umstand denkbar wichtig. Anspruch auf sogenannte Sofortleistungen haben Sie, wenn Sie infolge eines Unfalls eine Querschnittslähmung, Amputation von mindestens Fuß oder Hand, schwere Schädel-Hirn-Verletzungen oder ein Polytrauma erleiden.

Unter Letzterem versteht man die Kombination mehrerer Verletzungen wie etwa der Fraktur mehrerer langer Röhrenknochen, Wirbelfrakturen oder gewebezerstörende Organschäden. Auch bei hochgradigen Sehbehinderungen und Verbrennungen 2. bzw. 3. Grades mit mindestens 30 Prozent verbrannter Haut haben Sie Anspruch auf Sofortleistungen.

Wichtig: Die Sofortleistung bei einer schweren Verletzung entspricht der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Leistungen bei Invalidität

Die Invaliditätsleistung ist die zweite bedeutende Säule der Unfallversicherung. Ausgezahlt wird die sogenannte Invaliditätssumme, wenn es innerhalb eines Jahres nach einem Unfall zu bleibenden geistigen oder körperlichen Schäden kommt. Wie hoch diese Summe ausfällt, hängt vom Grad der Invalidität ab. Gemessen wird der Invaliditätsgrad im Fall einer körperlichen Beeinträchtigung anhand der sogenannten Gliedertaxe. Liegt eine dauerhafte geistige Beeinträchtigung vor, muss diese durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und bewertet werden.

Wichtig: Die eingetroffene Beeinträchtigung muss bis spätestens 15 Monate nach dem Unfallgeschehen durch einen Arzt attestiert und bei der Versicherung eingereicht werden. Beachten Sie, dass die Invaliditätsleistung stets nur 100 Prozent der Invaliditätssumme beträgt, selbst wenn die Summe mehrerer betroffener Körperteile die Summe von 100 Prozent übersteigt. Derart schwere Unfallgeschehen können über eine Vereinbarung zur Progression abgedeckt werden. Die Invaliditätsleistung kann der Versicherer auf zwei Arten auszahlen:

  1. Einmalige Kapitalleistung in voller Höhe der entsprechenden Invaliditätssumme. Dies ist bei der privaten Unfallversicherung bereits ab einem Prozent Invalidität der Fall.
  2. Auszahlung als regelmäßige Rentenzahlung. Von dieser Option machen viele Versicherer in der Regel dann Gebrauch, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfall das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Unfallrentenleistungen

In der Vergangenheit war es so, dass die sogenannte Unfallrente nur in Kombination mit der Invaliditätsleistung angeboten wurde. Bei vielen Versicherern bekommen Sie die Unfallrente mittlerweile auch als individuelle Leistung. Der Sinn der Unfallrente besteht darin, Kosten zu decken, die durch zukünftigen Einkommensverlust, höhere tägliche Lebenskosten und Arbeitskraftminderung entstehen.

Zudem soll die Unfallrentenleistung im Invaliditätsfall finanzielle Sicherheit schaffen. Sinnvoll ist die Integration einer Unfallrente insbesondere für Kinder. Immerhin könnte ein Unfall dazu führen, dass sie ihre Schule nicht abschließen oder keine Berufsausbildung durchführen können. Möglich ist die Unfallrentenzahlung sowohl als regelmäßige Rente als auch in Gestalt einer einmaligen Kapitalzahlung.

Achtung:

In den meisten Tarifen ist eine Invalidität von mindestens 50 Prozent für die volle Auszahlung notwendig.

Leistungen im Todesfall

Während die gesetzliche Unfallversicherung im Todesfall des Versicherten keine Leistung erbringt, sieht das bei der privaten Unfallversicherung anders aus. Die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung wird immer dann an Hinterbliebene ausgezahlt, wenn der Versicherte an den Folgen eines Unfalls verstirbt.

Herzinfarkte und andere Erkrankungen zählen nicht als Unfall und sind dementsprechend von der Todesfallleistung ausgeschlossen. Wichtig ist lediglich, dass die Hinterbliebenen die Unfallversicherung binnen 48 Stunden nach dem Tod des Versicherten in Kenntnis setzen.

Übergangsleistungen

Unter der Übergangsleistung versteht man die Leistungserbringung bis zur Feststellung des Invaliditätsgrads durch einen Arzt. Notwendig ist dies, da sich der Invaliditätsgrad in vielen Fällen nicht unmittelbar festsetzen lässt. Oft genug dauert es bis dahin einige Wochen oder sogar Monate, bis die Unfallfolgen abgeheilt sind. Die Übergangsleistung gewährleistet, dass der Versicherte in dieser Übergangszeit abgesichert ist.

Kosmetische Operationen

Nach schweren Unfällen leiden Betroffene häufig unter Folgen, die ihr äußeres Erscheinungsbild betreffen. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für zusätzliche ärztliche Behandlungen, die nach dem Ende der Heilbehandlung notwendig sind, um unfallbedingte äußere Erscheinungen zu beheben.

Die Kostenübernahme (bis zur in der Police genannten Summe) umfasst neben Operationskosten und Arzthonoraren sowie Unterbringungs- und Verpflegungskosten auch Zahnbehandlungskosten. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Versicherte muss sich einer kosmetischen Operation unterzogen haben. Diese muss zur Korrektur des unfallbedingt geschädigten Erscheinungsbilds gedient haben.
  • Die kosmetische Operation muss bei volljährigen Versicherten binnen drei Jahren nach dem auslösenden Ereignis erfolgt sein. Für minderjährige Versicherte gilt als Stichtag die Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Der Verursacher oder ein weiterer Dritter steht nicht in der Leistungspflicht. Die Unfallversicherung leistet auch dann, wenn ein Dritter seine Leistungspflicht abstreitet.

Bergungskosten

Unfälle sind häufig mit hohen Bergungskosten verbunden. Immerhin sind sowohl bei öffentlich-rechtlichen als auch bei privaten Rettungs- und Bergungseinsätzen Dutzende Spezialisten und schweres Gerät am Werk. Bergungskosten im Rahmen von 2.500 bis ca. 5.000 Euro sind bei den meisten Versicherern im Basistarif ohne Aufschlag mitversichert. Zu den Bergungskosten zählen neben den reinen Kosten für den Such-, Rettungs- und Bergungseinsatz auch weitere Punkte.

Dazu gehören Aufwendungen für den Transport in eine Spezialklinik, die Unterbringung von mitreisenden Kindern und dem Partner oder die Rückkehr aus dem Ausland. Im Todesfall umfasst die Leistung auch die Überführungskosten. Übernommen werden die Kosten bis zum Höchstbetrag, der in der Versicherungspolice festgehalten ist.

Unfallkrankentagegeld

Für Unternehmer, Freiberufler und andere Selbstständige ist eine private Unfallversicherung aufgrund des Unfallkrankentagegelds besonders wichtig. Die Unfallversicherung sichert mit ihrer Leistung den unfallbedingt eintretenden Verdienstausfall ab. Das Unfallkrankentagegeld erhält der Versicherte für die Gesamtdauer der ärztlichen Behandlung, höchstens jedoch für ein Jahr. Stichtag ist jeweils der Unfalltag.

Allerdings zahlt die Unfallversicherung nur dann, wenn die Arbeitsfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt ist. Die letztendliche Leistung können Sie bei Vertragsschluss über den individuellen Tagessatz bestimmen. Abhängig vom Versicherer erfolgt die Auszahlung entweder anteilig gemäß dem Beeinträchtigungsgrad oder als volle Auszahlung.

Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Wie der Name es bereits vorwegnimmt, handelt es sich hier um eine Geldleistung für jeden im Krankenhaus verbrachten Kalendertag. Die Leistung greift jedoch nur für Krankenhaustage, die direkt auf ein Unfallgeschehen zurückgehen. Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt abermals vom vereinbarten Tagessatz ab.

Behandlungen, die sich an den medizinisch notwendigen stationären Aufenthalt anschließen (zum Beispiel Reha oder Kur) sind im Unfallkrankenhaustagegeld nicht inbegriffen. Für solche Maßnahmen bietet die private Unfallversicherung gesonderte Leistungen an.

Achtung:

Nicht jeder Vertrag enthält standardmäßig ein Unfallkrankenhaustagegeld.

Genesungsgeld als Anschlussleistung zum Unfallkrankenhaustagegeld

Das sogenannte Genesungsgeld geht mit dem Unfallkrankenhaustagegeld Hand in Hand. Es entspricht in der Höhe dem Krankenhaustagegeld und wird nur dann ausgezahlt, wenn der Versicherte zuvor einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte. Ausschlaggebend für die Höhe und die maximale Auszahlungsdauer ist der individuelle Vertrag.

In der Regel beträgt die Höchstzahlungsdauer jedoch 100 Tage. An dieser Stelle sind mehrere Optionen denkbar. Während manche Anbieter die Summe über die 100 Tage absteigend staffeln, zahlen andere das Genesungsgeld über den gesamten Zeitraum zu 100 Prozent aus.

Beihilfe für Kurkosten und Rehamaßnahmen

Folgenschwere Unfälle, die mit erheblichen Verletzungen oder Beeinträchtigungen einhergehen, ziehen meist eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme nach sich. Auch hier lässt Sie eine private Unfallversicherung nicht allein.

Die Voraussetzung für die Kostenübernahmen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ist, dass die notwendige Rehamaßnahme infolge des Unfallgeschehens mindestens drei Wochen dauert. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit jedoch via Attest gegenüber dem Versicherer nachweisen.

Wichtig: Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Unfallversicherung greift lediglich bis zum vereinbarten Höchstsatz.

Neben der Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen zahlen private Unfallversicherungen auch eine Kurkostenbeihilfe. Deren Höhe ist ebenfalls durch die Versicherungssumme gedeckelt. Für die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung gelten drei Bedingungen:

  1. Die Kurmaßnahme dauert mindestens drei Wochen.
  2. Der Versicherte muss die Kur spätestens drei Jahre nach dem Unfall durchführen.
  3. Ein Arzt muss den Zusammenhang zwischen Kur und Unfallgeschehen attestieren.

Wann leistet die Unfallversicherung nicht?

Trotz des großen Leistungsumfangs ist die Unfallversicherung kein Rundum-sorglos-Paket. Immerhin gibt es Fälle, in denen die Versicherung trotz eintretender geistiger oder körperlicher Schäden nicht greift. Jede Unfallversicherung hat in ihren Versicherungsbedingungen deshalb sogenannte Ausschlüsse. Diese können sehr individuell sein und definieren, wann kein Versicherungsschutz besteht. Typische Ausschlüsse sind beispielsweise:

  • Unfälle, die im Zusammenhang mit Bürgerkriegs- oder Kriegsereignissen stehen.
  • Unfallschäden, die durch die Nutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen oder beim Fallschirmspringen entstehen (durch spezielle Policen können Sie jedoch auch solche Risiken absichern).
  • Unfälle, die dem Versicherten bei der vorsätzlichen Verübung einer Straftat passieren.
  • Unfälle durch Krampfanfälle oder Bewusstseinsstörungen.
  • Unfallereignisse, die in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit Kernenergie stehen.

Fazit – Viel Leistung, viel Individualität

Unter dem Strich leistet eine private Unfallversicherung im Notfall eine Menge. Gleichzeitig zeigt sich jedoch auch, dass der Umfang und die Ausgestaltung der Police sehr individuell sind. Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie sich daher unbedingt Gedanken über die Ausgestaltung Ihrer Unfallversicherung und Ihren persönlichen Absicherungsbedarf machen.