Welche Zahnfüllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Amalgam- vs. Kunststofffüllung

Jährlich versorgen Zahnärzte hierzulande rund 50 Millionen kariöse Zähne mit Füllungen. Ein Trend wird dabei deutlich: Die klassische Amalgam-Füllung ist immer weiter auf dem Rückzug, während sich moderne Kunststofffüllungen zunehmender Beliebtheit erfreuen. Und das hat auch einen guten Grund, denn gute Kunststofffüllungen werden an die Zahnfarbe angepasst und fallen damit deutlich weniger auf als die silbrig glänzenden Amalgam-Füllungen. Ästhetik ist also auch beim Zahnarzt Trumpf. Das Problem an der Sache ist aber, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht für alle Füllungsarten die Kosten übernimmt.

Amalgam- vs. Kunststofffüllung

Amalgam-Füllungen sind der Standard

Die gesetzliche Krankenkasse sorgt für eine medizinisch ausreichende Versorgung. Damit sind Amalgam-Füllungen eine Regelleistung der Krankenkasse, deren Kosten zu 100 Prozent übernommen werden. Das ist auch kein Wunder, denn es handelt sich um die wohl günstigste Füllungsart. Neben dem optischen Aspekt hat die Amalgam-Füllung aber noch weitere Nachteile. Der größte ist dabei die Zusammensetzung aus mindestens 40 Prozent Silber, maximal 32 Prozent Zinn und 30 Prozent Kupfer sowie maximal drei Prozent Quecksilber. Immer wieder streiten Wissenschaftler über den Einfluss des giftigen Quecksilbers auf den Körper. Auch wenn die Quecksilberaufnahme aus einer Zahnfüllung im Bereich der Quecksilberaufnahme aus der Ernährung liegt und damit unbedenklich ist, wollen immer weniger Patienten Metall im Mund haben.

Kunststofffüllungen erzeugen die schönere Optik

Bei den zum Einsatz kommenden Keramikfüllungen handelt es sich um Komposit, der als langlebig und formstabil gilt. Dieses Hybridmaterial besteht zu 20 Prozent aus Kunststoff und zu 80 Prozent aus einem Salz der Kieselsäure. Da die Komposit-Füllung in der Zahnfarbe angefertigt werden kann, ist diese universell im Mundraum verwendbar. Der Nachteil gegenüber der Amalgamfüllung ist allerdings, dass der Kunststoff beim Trocknen ein wenig schrumpft. Durch diese Schrumpfung können sogenannte Randspalten entstehen, die wiederum ein Hort für Karies sind. Um das zu verhindern, muss diese Füllung im Mehrschichtverfahren aufgetragen werden. Das allerdings ist sehr teuer. Kaum verwunderlich also, dass Komposit-Füllungen in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden.

Komposit-Füllungen sind nur selten eine Kassenleistung

Auch wenn die Amalgam-Füllung der Kassenstandard ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in vielen Fällen auch die ansehnlichere Kunststofffüllung. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Zahn im sichtbaren Frontbereich mit einer Füllung versehen wird. Unter diese Definition fallen neben den oberen und unteren Schneidezähnen auch die Eckzähne. In diesem Fall werden die Kosten für die zahnfarbene Füllung zu 100 Prozent übernommen. Muss ein Backenzahn versorgt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur unter besonderen Bedingungen, die den Einsatz der Metallfüllungen unmöglich machen. Darunter:

  • Nachweisliche Amalgam-Allergie
  • Schwere Niereninsuffizienz
  • Bei Kindern unter 18 Jahren
  • Bei schwangeren Patientinnen

Zuzahlung durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren

Da nur die wenigsten Füllungen im sichtbaren Frontbereich vorgenommen werden, müssen Patienten die Kosten für eine ansehnliche Füllung im Backenzahnbereich selbst übernehmen oder zumindest mit hohen Zuschusszahlungen rechnen. Und das kann teuer werden. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung müssen sich Patienten keine Sorgen mehr machen, denn die Kosten für die bestmögliche Behandlung werden bei einem entsprechenden Tarif oft sogar zu 100 Prozent übernommen.