Amalgam, Kunststoff, Komposit: Welche Zahnfüllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht jede Zahnfüllung vollständig. Insbesondere bei hochwertigen Füllungen aus Kunststoff oder Komposit können zusätzliche Kosten entstehen. Welche Zahnfüllungen bezahlt werden und wann ein Eigenanteil anfällt, hängt vor allem vom verwendeten Material und der gewählten Versorgung ab. Während Amalgam lange als klassische Standardlösung galt, bevorzugen viele Patientinnen und Patienten heute zahnfarbene Kunststoff- und Kompositfüllungen. Sie lassen sich optisch an die natürliche Zahnfarbe anpassen und sind dadurch besonders im sichtbaren Bereich gefragt.

Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse je nach Art der Füllung und Behandlung. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden, worin sich Amalgam, Kunststoff und Komposit unterscheiden und wann mit einer Zuzahlung zu rechnen ist. Außerdem zeigen wir, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und worauf Sie bei der Wahl des passenden Füllungsmaterials achten sollten. Eine Zahnzusatzversicherung wie von MAXCARE kann überdies je nach Tarif dazu beitragen, Eigenanteile bei hochwertigen Zahnbehandlungen und modernen Zahnfüllungen zu reduzieren.

Zahnfüllungen: Das Wichtigste im Überblick

  • Zahnfüllungen werden je nach Material unterschiedlich von der Krankenkasse übernommen.
  • Kunststoff- und Kompositfüllungen können zusätzliche Kosten verursachen.
  • Kompositfüllungen sind zahnfarben und besonders ästhetisch.
  • Amalgam, Kunststoff und Komposit unterscheiden sich bei Optik und Kosten.
  • Der Eigenanteil hängt von Material und Art der Zahnfüllung ab.
  • Eine Zahnzusatzversicherung kann Eigenanteile für hochwertige Zahnfüllungen reduzieren.

Amalgam-Füllungen sind der Standard

Die gesetzliche Krankenkasse sorgt für eine medizinisch ausreichende Versorgung. Damit sind Amalgam-Füllungen eine Regelleistung der Krankenkasse, deren Kosten zu 100 Prozent übernommen werden. Das ist auch kein Wunder, denn es handelt sich um die wohl günstigste Füllungsart.

Zusammensetzung von Amalgam-Füllungen

Neben dem optischen Aspekt hat die Amalgam-Füllung aber noch weitere Nachteile. Der größte ist dabei die Zusammensetzung aus mindestens 40 Prozent Silber, maximal 32 Prozent Zinn und 30 Prozent Kupfer sowie maximal drei Prozent Quecksilber.

Immer wieder streiten Wissenschaftler über den Einfluss des giftigen Quecksilbers auf den Körper. Auch wenn die Quecksilberaufnahme aus einer Zahnfüllung im Bereich der Quecksilberaufnahme aus der Ernährung liegt und damit unbedenklich ist, sind viele Patienten dem Metall gegenüber skeptisch.

Prof. Dietmar Oesterreich, ehem. Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer

Kunststofffüllungen erzeugen die schönere Optik

Bei den zum Einsatz kommenden Keramikfüllungen handelt es sich um Komposit, der als langlebig und formstabil gilt.

Zusammensetzung von Komposit-Füllungen

Dieses Hybridmaterial besteht zu 20 Prozent aus Kunststoff und zu 80 Prozent aus einem Salz der Kieselsäure.

Da die Komposit-Füllung in der Zahnfarbe angefertigt werden kann, ist diese universell im Mundraum verwendbar. Der Nachteil gegenüber der Amalgamfüllung ist allerdings, dass der Kunststoff beim Trocknen ein wenig schrumpft. Durch diese Schrumpfung können sogenannte Randspalten entstehen, die wiederum ein Hort für Karies sind, der schnell Kronen, Brücken oder einen kompletten Zahnersatz nötig machen kann.

Bildquelle: Erstellt mit Napkin AI, 03.09.2026

Um das zu verhindern, muss diese Füllung im Mehrschichtverfahren aufgetragen werden. Das allerdings ist sehr teuer. Kaum verwunderlich also, dass Komposit-Füllungen in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden.

Komposit-Füllungen sind nur selten eine Kassenleistung

Auch wenn die Amalgam-Füllung der Kassenstandard ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in vielen Fällen auch die ansehnlichere Kunststofffüllung. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Zahn im sichtbaren Frontbereich mit einer Füllung versehen wird.

Datenquelle zur Grafik

Unter diese Definition fallen neben den oberen und unteren Schneidezähnen auch die Eckzähne. In diesem Fall werden die Kosten für die zahnfarbene Füllung zu 100 Prozent übernommen. Muss ein Backenzahn versorgt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur unter besonderen Bedingungen, die den Einsatz der Metallfüllungen unmöglich machen. Dazu gehören:

Zuzahlung durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren

Da nur die wenigsten Füllungen im sichtbaren Frontbereich vorgenommen werden, müssen Patienten die Kosten für eine ansehnliche Füllung im Backenzahnbereich selbst übernehmen oder zumindest mit hohen Zuschusszahlungen rechnen. Und das kann teuer werden. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung wie MAXCARE müssen sich Patienten keine Sorgen mehr machen, denn die Kosten für die bestmögliche Behandlung werden bei einem entsprechenden Tarif von der Versicherung oft sogar zu 100 Prozent übernommen.

FAQ:
Amalgam, Kunststoff oder Komposit?

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